Bis zum 06.03.2023 wurden die Gemeinden der Region 16 vom Regionalen Planungsverband im Rahmen eines vorinformellen Verfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten, in der Flächenvorschläge für die Realisierung von Windkraftanlagen mit Blick auf das sog. „Wind-an-Land-Gesetz“ enthalten sein sollten.
Wie Sie inzwischen wissen, muss Bayern 1,1 % seiner Landesfläche bis 2027 als Vorranggebiet für Windkraftanlagen und nochmals 0,8 % der Landesfläche bis zum Jahre 2032 melden, ansonsten verlieren die Kommunen ihre planungshoheitliche Regelungswirkung und es können überall unkontrolliert Windräder, als sog. privilegierte Vorhaben, errichtet werden. Darüber hinaus fallen alle Ausschlussgebiete weg.
In mehreren Sitzungen hat sich der Gemeinderat Gedanken darüber gemacht, wo auf Betzigauer Gemarkung Windräder mit dem Ziel, die Belastungen so klein wie möglich zu halten und den Nutzen zu steigern, errichtet werden könnten.
Das Ergebnis dieser Überlegungen haben wir am Donnerstag, den 25.05.2023 im Bürgerzentrum beim Gasthof Hirsch der Öffentlichkeit vorgestellt und sind mit den Besucherinnen und Besucher überein gekommen die Lösungsvorschläge nochmals zu betrachten und in einem gesamtgesellschaftlichen Dialog den „Betzigauer Weg“ der Energiewende zu diskutieren.
Wir haben miteinander vereinbart, dass sich die Bürgerinnen und Bürger, die sich am Dialog beteiligen wollen, bis zum Ende der Pfingstferien im Rathaus melden.
Den fünf Bürgerinnen und Bürgern, die sich bis jetzt bei uns gemeldet haben, zolle ich meinen vollen Respekt und würde mich freuen, wenn sich bis zum 10.07.2023 noch mehr melden würden, damit wir noch vor dem Beginn der Sommerferien eine erste Zusammenkunft organisieren können.
Für ihr Interesse bedanke ich mich und freue mich auf ihre Anmeldungen.
Eine unbekannte Person hat am 05.06.2023 kurz vor 17.00 Uhr einen Feueralarm im neuen Kindergartengebäude ausgelöst.
Dazu hat sie die Schutzscheibe des Hausalarm-Auslösers eingeschlagen und den schwarzen Knopf gedrückt.
Dankenswerterweise war unser Feuerwehrkommandant Florian Hartmann sofort zur Stelle und wir konnten gezielt nach der wirklichen Ursache für diesen „Feueralarm“, der durch eine unbefugte Bedienung dieser Sicherheitseinrichtung ausgelöst wurde, suchen.
Bereits am Eingang zum neuen Kindergarten fiel ihm die zerbrochene Scheibe auf, so dass nach dem ersten Schreck davon auszugehen war, dass es sich nicht um einen „Ernstfall“ handelte.
Um diese Zeit befanden sich auch keine Kinder und Erwachsene mehr im Haus.
Bei der weiteren Besichtigung des Eingangsbereiches fanden wir weitere Spuren der Zerstörungsabsicht im Aufzug vor.
Für den Fall, dass jemand entsprechende Beobachtungen gemacht hat, bitten wir um einen Hinweis. Selbstverständlich werden alle Meldungen mit der entsprechenden Diskretion behandelt.
Ich bedanke mich bei Florian Hartmann und selbstverständlich auch bei Ihnen, die uns vielleicht bei der Suche nach dem bzw. den Verursachern behilflich sind.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Bernhard Lang unter der Tel.-Nr. 0831/ 5750211 oder per Mail unter bernhard.lang@betzigau.de.
Für ihre Bemühungen bedanken wir uns sehr herzlich.
Starkregenereignisse, wie am Montagabend, den 19.06.2023 führen dazu, dass in kurzer Zeit sehr viel Regen anfällt, der auf kürzestem Wege aus den Wohngebieten in die jeweiligen Bäche abgeleitet werden sollte, um größere Schäden an Gebäuden und Grundstücken zu vermeiden.
Das funktioniert aber nur, wenn die Zuläufe zu den Regeneinlaufschächten frei von Grashalmen und sonstigen Verschmutzungen sind, damit das ankommende Regenwasser auch in die Regenwasserkanalisation eingeleitet werden kann und nicht daran vorbei die abschüssige Straße hinunterfließt.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch nochmals der Hinweis, dass kein Regenwasser von Privatgrundstücken, auch nicht von der Garagenzufahrt, insbesondere aus der sich daraus ergebenden Haftung, direkt auf die Straße geleitet werden darf.
Bitte sorgen Sie, auch im Hinblick auf die sich möglicherweise veränderten Regenereignisse, dafür, dass Sie das auf ihrem Grundstück auftreffende Regenwasser über ihre Grundstücksentwässerung in die öffentliche Regenkanalisation ableiten.
Wie Sie wissen, haben wir in Betzigau eine sogenannte „Trennkanalisation“, die einen separaten Schmutzwasserkanal für die Entsorgung des Schmutzwassers und einem separaten Regenwasserkanal für die Ableitung des Grund- u. Regenwasser vorhält.
Aus diesem Grunde haben Sie i.d.R. auch zwei Revisionsschächte auf ihrem Grundstück.
Trotz größter Bemühungen und regelmäßiger Kontrollen schaffen wir es, gerade während der Erntezeit, nicht, alle Gitter der Einlaufschächte von Grashalmen und sonstigen Verschmutzungen freizuhalten.
Wir wären Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie die die Umgebung der Regeneinlaufschächte vor oder in der Nähe ihres Hauses, insbesondere im abschüssigen Gelände, von solchen Verunreinigungen freihalten könnten, damit das ankommende Regenwasser auf schnellstem Wege in die Entwässerungsrohre und die vielfach eingebauten Drosselungskammern abgeleitet werden kann.
Für ihre Unterstützung in unser aller Interesse bedanke ich mich sehr.
Die Fa. Altenried wird in dieser Woche an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet die Straßenbegleitflächen mähen.
Wir bitte im Bereich der Mäharbeiten vorsichtig zu fahren.
Bericht aus dem Gemeinderat:
1. Erhöhung der Kinderkrippen- Kindergarten - und Hortgebühren ab dem neuen Kindergartenjahr 2023/ 2024!
Die Kirchenverwaltung als Trägerin des Kindergartens „St. Afra“ hat nach 3-jähriger Pause moderat die Krippen-, Kindergarten- und Hortgebühren erhöht.
Im Einzelnen ergeben sich ab dem neuen Kindergartenjahr folgende Gebühren:
Informativ wurden unseren Gebühren den Kindergartengebühren des Kindergartens Wildpoldsried, als Teil der Pfarreiengemeinschaft, gegenübergestellt.
Der bereits seit 1. April 2019 gewährte bayerische Beitragszuschuss (Bayerisches Krippengeld) wird weiterhin ab Vollendung des 1. Lebensjahres und bis zum Ende der Kindergartenzeit mit 100,-- € pro Monat und Kind bezahlt, so dass von den Eltern nur noch der den Betrag von 100,-- € übersteigenden Beitrag getragen werden muss.
Mit Blick auf die Dauer der Betreuung und vor allem auf die Betreuungsqualität, die tagein tagaus von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet wird, ist die Erhöhung der Gebühren mehr als moderat ausgefallen und das hat der Gemeinderat auch so zur Kenntnis genommen.
Wir bedanken uns bei allen Erzieherinnen und Erzieher sowie allen Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger für die beispielhafte Einzel- und Teamleistung und unserer Leiterin, Frau Pätzold, sowie ihrer Stellvertreterin, Frau Saur, für die Übernahme der besonderen Verantwortung, die sich aus der Leitungsaufgabe ergibt.
Mein Dank gilt auch allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich sehr engagiert dafür einsetzen, dass der tägliche Kindergartenbetrieb aufrechterhalten werden kann.
2. Erlass der Satzung für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt für das Jahr 2023 mit allen Anlagen und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 - 2026.
Nach einer sehr intensiven Vorbereitungs- u. Erarbeitungszeit hat unser Kämmerer Marco Alberth den Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 in den Gemeinderat eingebracht.
Zunächst wurden in einer Arbeitssitzung die einzelnen Haushaltsansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufgezeigt und diskutiert und die vorgetragenen Wünsche eingearbeitet, bevor die Haushaltssatzung am 15.06.2023 beschlossen werden konnte.
Bei dem vorliegenden Haushalt handelt es sich um einen sehr leistungsfähigen und ausgewogenen Haushalt, in dem die wichtigsten aktuellen Aufgaben und die vor allem die Zukunftsausgaben in der Finanzplanung bis ins Jahr 2026 berücksichtigt wurden.
Der ausgeglichene Haushalt zeigt nicht nur die Finanzstärke unserer Gemeinde auf, sondern macht mit einer nochmals höheren Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt von 1.257.000 € (Vorjahr: 890.950 €) deutlich, dass wir nicht nur sehr sparsam mit den uns zu Verfügung stehenden Steuereinnahmen umgegangen sind, sondern sie auch zielgerichtet eingesetzt haben.
Auch die nach wie vor zuverlässigen Steuereinnahmen haben dazu beigetragen, dass sich das Haushaltsvolumen des Verwaltungshaushaltes, also des Teils der Haushaltssatzung, der für die Bezahlung der laufenden Ausgaben verantwortlich ist, um 322.636 € auf 7.292.846 € erhöht werden konnte.
Die Haupteinnahmen der Gemeinde setzen sich wie folgt zusammen:
| HH-Jahr 2023 | Vorjahr |
| 1. Beteiligung an der Einkommenssteuer: | 2.211.000 € | 2.095.000 € |
| 2. Schlüsselzuweisungen: | 134.000 € | 205.000 € |
| 3. Gewerbesteuer: | 1.500.000 € | 1.400.000 € |
| Die Hauptausgaben setzen sich wie folgt zusammen: | ||
| 1. Kreisumlage: | 1.689.000 € | 1.754.000 € |
| 2. Personalkosten: | 1.077.000 € | 863.000 € |
| 3. Kindergarten: | 1.100.000 € | 1.100.000 € |
Der Vermögenshaushalt, der sprichwörtlich Vermögenswerte, z.B. in Form von öffentlichen Einrichtungen schafft, schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 6.316.247 € (Vorjahr: 5.622.817 €) ab.
Damit erhöhen sich die geplanten Investitionen gegenüber dem Vorjahr um 693.430 € und ist ebenso ein Indiz für die Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde.
Unter Berücksichtigung der Einnahmen und nach Abzug aller Ausgaben, können wir in diesem Jahr der allgemeinen Rücklage einen Betrag von 3.347.919 € zuführen, der wieder in gemeindliche Bauprojekte der Zukunft investieret werden kann.
Der Vermögensstand bei den kostenrechnenden Einrichtungen (Wasserver- und Abwasserentsorgung) beläuft sich aktuell auf 10.077.733 €. Dieser Betrag spiegelt auch wieder, welche finanziellen Kraftanstrengungen wir für den Aufbau unserer Trinkwasserversorgung gemeinsam unternommen haben.
Mit Blick auf die großen finanziellen Herausforderungen, die noch vor uns liegen, ist es besonders wichtig, dass der diesjährige Haushalt ohne Schulden finanziert werden kann. Das verschafft uns finanzielle Freiräume, die in den nächsten Jahren nutzen können.
Trotz der großen Investitionen des vergangenen Jahres, z.B. Erweiterungsbau des Kindergartens mit ca. 3,5 Mio. € und des Mehrgenerationenparks mit ca. 950.000 € und viele andere Projekte mehr, beläuft sich unser aktueller Schuldenstand auf 2.256.070 €, das sind 448.627 € weniger als im letzten Jahr und bedeuten eine Pro-Kopf-Verschuldung von zur Zeit 759,11 €.
Der Gemeinderat hat folgende Haushaltsatzung 2023 erlassen:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Betzigau die nachfolgend abgedruckte Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 7.292.846,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.316.247,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern bleiben unverändert und werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 330 v. H
b) Grundstücke (B) — 370 v. H
c) Gewerbesteuer — 330 v. H
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Im nichtöffentlichen Teil dieser Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat, nachdem der Grund für die Geheimhaltung weggefallen ist, folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Genehmigung einer Kostenverteilungsvereinbarung zwischen dem Ldkrs. Oberallgäu und der Gemeinde für die Beschaffung von Anlagen zur dynamischen Fahrgastinformation an Bushaltestellen. (DFI-Anlagen), wir berichteten schon darüber. |
| Zwischen dem Landkreis Oberallgäu und der Gemeinde Betzigau wurde eine Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung von 6 dynamischen Fahrgastinformationsanlagen an folgenden Haltestellen geschlossen: |
| a) | Altes Feuerwehrhaus in Hochgreut, |
| b) | Haltestelle Möstenberg, |
| c) | Haltestelle Oberleiterberg, |
| d) | Haltestelle am CAP-Markt auf beiden Seiten, |
| e) | Haltestelle Kreuzung Hauptstr./ Duracher Str. |
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 10.000 €, abzüglich des gewährten Zuschusses, bleiben für die Gemeinde Betzigau ca. 5.000 € übrig.