Ab sofort können Infektionsschutzbelehrungen online absolviert werden. Wer erstmalig Lebensmittel in gewerblichem Rahmen zubereitet und verteilt, benötigt eine sogenannte Hygiene-Belehrung. Diese Schulungebetreffen v.a. das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie und wurden im Gesundheitsamt Oberallgäu bisher in Präsenz durchgeführt. Angesichts der großen Nachfrage und im Sinne einer bürgerfreundlichen Vereinfachung steht Ihnen nun mit Hilfe eines externen Anbieters ein Online-Verfahren zur Verfügung, welches rasch, einfach und zielführend von zu Hause oder am Ort Ihrer Wahl absolviert werden kann.
Für das Onlineverfahren kann man sich ab sofort über den Link https://oa.gotzg.de einwählen und sich den Informationen und Anweisungen folgend durch die Registrierung, Teilnahme und abschließend den sofortigen Abruf einer Bescheinigung arbeiten. Sie benötigen dafür ca. 45 Minuten. Das Angebot ist in 26 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache verfügbar.
Neben diesem neuen Onlineformat stehen selbstverständlich auch die persönlichen Belehrungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte (in Ihrer direkten Nähe) und im Einzelfall durch die im Amt zur Verfügung. Eine Liste der ermächtigten Ärztinnen und Ärzte finden Sie unter https://www.oberallgaeu.org/gesundheit-von-mensch-und-tier/gesundheitsamt/infektionsschutzbelehrung
Wenn Belehrungen größerer Gruppen, wie für Schülerpraktika, notwendig sind und Sie bisher auch mit Hilfe unserer Liste der Ärztinnen und Ärzte nicht erfolgreich weitergekommen sind, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail im Landratsamt Oberallgäu.
Kontaktdaten:
Gesundheitsamt Oberallgäu
Email: gesundheitsamt@lra-oa.bayern.de
Telefon zu den Öffnungszeiten des Landratsamts: 08321/612520
Pressekontakt: Anja Neuhauser | Landratsamt Oberallgäu
Oberallgäuer Platz 2 • 87527 Sonthofen
08321 612 - 251 • presse@lra-oa.bayern.de