Aufgrund der beginnenden Sommerzeit wird explizit darauf hingewiesen, dass eine Wasserentnahme aus Hydraten ohne Genehmigung durch den gemeindlichen Bauhof und ohne Wasserzähler Diebstahl und daher eine Straftat ist!
Pools befinden sich in aller Regel neben Wohngebäuden und sind daher mit Gartenschläuchen über den Grundstücksanschluss zu befüllen. Die langsame Entnahme schont das Leitungsnetz, auch aus Sicherheitsgründen ist hierfür keine Wasserentnahme aus Hydranten notwendig.
Die Feuerwehr darf für die Brandbekämpfung Löschwasser aus Hydranten entnehmen. Eine Poolbefüllung ist weder ein Brandeinsatz noch eine Feuerwehrübung. Eine Wasserentnahme, zum Beispiel mithilfe der örtlichen Feuerwehr für Zwecke von Privatpersonen ist nicht zulässig.
Anmerkung: Das Poolwasser wird im Laufe des Sommers mit Chemikalien (z. B. Chlor, ph-Wert-Regler, etc.) belastet und muss als Abwasser über das Kanalsystem der Gemeinde fachgerecht entsorgt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und dafür, dass Sie diese Hinweise sorgfältig beachten.