Der Gutachterausschuss des Landkreises Oberallgäu hat die durchschnittlichen Lagewerte für erschlossenes, unbebautes baureifes Land und für Flächen der Landwirtschaft – Grünland – (Bodenrichtwerte) zum Stichtag 01.01.2026 neu ermittelt. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sodass aus ihnen keine Rechtsansprüche abgeleitet werden können.
Die neue Bodenrichtwerteliste mit Darstellung der Bodenrichtwertzonen sind für den Bereich der Gemeinde Betzigau während der Öffnungszeiten von
| Montag – Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Mittagnachmittag | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
bis zum 26.07.2026 bei der Gemeinde Betzigau, Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau einzusehen. Des Weiteren sind die Bodenrichtwerte ebenfalls auf der gemeindlichen Homepage, www.betzigau.,de bekannt gemacht.
Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Zimmer S 2.22 (ehem. Sparkassengebäude), Tel. 08321/612-3011.