Lageplan des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung, unmaßstäblich
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 13.06.2024 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Gewerbegebiet am Bahndamm“ beschlossen und in öffentlicher Sitzung den Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1519, 1519/2 /3, 1521, 1521/4, 1522/7 /8, alle Gemarkung Betzigau. Die Flächen befinden sich am südlichen Rand der westlichen Ortslage von Betzigau zwischen der Bahntrasse und der Westendstraße.
Der Planung sind Ausgleichsflächen auf der Fl. Nr. 1780, Gemarkung Betzigau, ca. 500 m südlich von Hauptmannsgreut zugeordnet.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 13.06.2024. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Gewerbegebiet am Bahndamm“ wird mit Begründung in der Zeit vom:
Montag, den 15.07.2024, bis einschließlich Montag, den 19.08.2024
im Internet unter https://www.betzigau.de/ > Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden. Eine barrierefreie Klingel ist vor dem Rathaus vorhanden.
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.