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Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bachtelschreiner Bekanntmachung.

Abbildung 2: Lageplan des Geltungsbereiches des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich

Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereiches der gegenständlichen FNP-Änderung (rechts) mit Herausnahme (links), unmaßstäblich

Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

der Billigungsbeschlüsse und der erneuten, verkürzten Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

des Bebauungsplans "Bachtelschreiner"

mit 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich

des Bebauungsplanes „Bachtelschreiner“

1. Bekanntmachung der Billigungsbeschlüsse zur erneuten, verkürzten Beteiligung

Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 08.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bachtelschreiner" nach § 13b BauGB beschlossen und eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Nach der Feststellung der Nichtanwendbarkeit des § 13b BauGB wurde die Planung ins Regelverfahren überführt.

In öffentlicher Sitzung am 19.09.2024 hat der Gemeinderat dies beschlossen und den Entwurf der Bauleitplanung gebilligt. Die Veröffentlichung wurde vom 03.12.2024 bis einschließlich 07.01.2025 durchgeführt. Nach der Strukturanalyse, Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz und inhaltlicher Änderungen an der Bauleitplanung hat die Gemeinde am 18.06.2026 die geänderte Bauleitplanung zur erneuten, verkürzten Veröffentlichung gebilligt.

Anlass für die erneute Veröffentlichung sind Anpassungen im Bebauungsplan an den Ausgleichsmaßnahmen, an den zulässigen baulichen Nutzungen und einzelner Gestaltungs- und Maßvorgaben, die im Textteil auch farblich hervorgehoben sind.

Im Flächennutzungsplan wurde eine neue Alternativenprüfung argumentativ mit eingestellt und die Herausnahme mittel- bis langfristig nicht absehbar zu entwickelnder Wohnbauflächen vorgesehen.

Der gemeinsame Umweltbericht wurde auf die o.g. Anpassungen hin umgearbeitet und ein ausführliches Monitoring ergänzt.

Im Einzelnen gelten die Lagepläne vom 18.06.2026. Diese sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten dargestellt:

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom:

Montag, den 13.07.2026, bis einschließlich Freitag, den 31.07.2026

im Internet unter https://www.betzigau.de/ > Bekanntmachungen veröffentlicht.

Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden. Eine barrierefreie Klingel ist vor dem Rathaus vorhanden. Termine zur Einsichtnahme mit Unterstützung können unter der Telefonnummer 0831/57502-0 vereinbart werden.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder können bei Bedarf auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Hinweis zur Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 e) (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Siehe auch: Formblatt des Staatsministeriums https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_datenschutz_informationspflichten.pdf und Angaben auf der Homepage der Gemeinde

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist und, dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Gemeinde Betzigau, den 10.07.2026