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Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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HAUSHALTSSATZUNGder Gemeinde Betzigau, Landkreis Oberallgäufür das Haushaltsjahr 2023

I.

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Betzigau die folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im VERWALTUNGSHAUSHALT

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  7.292.846,00 €

und im VERMÖGENSHAUSHALT

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  6.316.247,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.) Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)  —  330 v. H.

b) für Grundstücke (B)  —  370 v. H.

2.) Gewerbesteuer  —  330 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

II.

Das Landratsamt Oberallgäu hat als Rechtsaufsichtsbehörde im Schreiben vom 07.07.2022 keine Beanstandungen gegen die Haushaltssatzung erhoben. Die Haushaltssatzung enthält keine formell genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

III.

Diese Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während der Dauer ihrer Gültigkeit bei der Gemeinde Betzigau, Rathaus, Rotkreuzstr. 2 innerhalb der allgemeinen Geschäfts­stunden zur Einsicht bereit.

Gemeinde Betzigau
Betzigau, den 28.07.2023

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Roland Helfrich
1. Bürgermeister