Lageplan des Geltungsbereiches des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich
| 1. | Bekanntmachung der Abwägung, Beratung des geänderten Entwurfs und Billigungsbeschlusses |
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 24.04.2025 den geänderten Entwurf beraten und diesen und die Abwägung der Einbeziehungssatzung "Gewerbegebiet Am Bahndamm" beschlossen und in öffentlicher Sitzung am 24.04.2025 den zweiten Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum erneut zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1519, 1519/2 /3, 1521, 1521/4, 1522/7 /8, alle Gemarkung Betzigau. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der westlichen Ortslage von Betzigau. Die Grundstücke liegen zwischen der Bahntrasse und der Westendstraße. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 1,1 ha auf.
Der Planung wird einen Ausgleichsfläche auf der Fl. Nr. 2509, Gemarkung Betzigau, mit einer Größe von ca. 0,6 ha zugeordnet, die gleichzeitig als FCS-Maßnahme fungiert.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 17.07.2025. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
| 2. | Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB |
Der zweite Entwurf der Einbeziehungssatzung "Gewerbegebiet Am Bahndamm" wird mit Begründung in der Zeit vom:
Montag, den 28.07.2025, bis einschließlich
Donnerstag, den 28.08.2025
im Internet unter https://www.betzigau.de/ > Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstr. 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden.
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder können bei Bedarf auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Hinweis zur Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 e) (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Siehe auch: Formblatt des Staatsministeriums https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_datenschutz_informationspflichten.pdf und Angaben auf der Homepage der Gemeinde
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.