Titel Logo
Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 16/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Neues Wasserentnahmeentgelt in Bayern ab 2026 - Informationen zum „Wassercent“

Der Freistaat Bayern führt zum 01.07.2026 ein Wasserentnahmeentgelt ein und ist damit das 14. Bundesland, das eine solche Regelung umsetzt. Mit dem Entgelt wird die Nutzung der wertvollen Ressource Wasser künftig stärker in die Verantwortung genommen.

Für die Entnahme von Grundwasser wird ein Entgelt in Höhe von 0,10 Euro je Kubikmeter erhoben. Dabei gilt ein jährliches Freikontingent von 5.000 Kubikmetern. Die tatsächliche Zahlung des Entgelts beginnt ab dem 01.01.2027.

Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt sollen dem Schutz der bayerischen Wasservorkommen zugutekommen und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser unterstützen. Ziel ist es, einen schonenden Umgang mit Wasser zu fördern und den Schutz des Grundwassers langfristig sicherzustellen.

Auch die Gemeinde als öffentlicher Wasserversorger ist von dieser Neuregelung betroffen. Das neue Entgelt wird bei der nächsten Neukalkulation des Wasserpreises berücksichtigt und fließt in die Gebührenkalkulation zum 01.01.2027 ein.

Auch die Fernwasserversorgung Oberes Allgäu wird das Wasserentnahmeentgelt ab dem 01.10.2026 an ihre Verbandsmitglieder weitergeben.

Weitere Informationen zum Wasserentnahmeentgelt stellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung.