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Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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EBS Oberleiterberg Süd-West - Bekanntmachung Aufstellungs- und Billigungsbeschluß

Lageplan des Geltungsbereiches des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich

Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

des Aufstellungsbeschlusses, des Billigungsbeschlusses

und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB

der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

„Oberleiterberg Süd-West – 1. Erweiterung West“ auf der Fl. Nr. 311/3

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Billigungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 10.08.2023 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Oberleiterberg Süd-West – 1. Erweiterung West“ auf der Fl. Nr. 311/3 beschlossen und in derselben öffentlichen Sitzung den Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 311 (TF), 311/2 (TF), 311/3 und 316 (TF, Verkehrsfläche), alle Gemarkung Betzigau.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 10.08.2023. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung wird mit Begründung in der Zeit vom:

Montag, den 04.09.2023, bis einschließlich

Mittwoch, den 04.10.2023

im Internet unter https://www.betzigau.de/ausschreibungen-bekanntmachungen.html veröffentlicht.

Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.

Betzigau, den 25.08.2023
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Roland Helfrich, Erster Bürgermeister