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Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 18/2023
Aus dem Rathaus
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Bericht über die Rechts-vor-Links-Regelung in der Duracher Str.

Auf Anregung von Anwohnerinnen und Anwohner der Duracher Straße weisen wir nochmals darauf hin, dass sich mit der Änderung der Straßenbaulast vom Landkreis Oberallgäu auf die Gemeinde auch die Vorfahrts- und Geschwindigkeitsregeln geändert haben.

In der Duracher Straße wurde wegen der „Grundschule“ aber auch mit Blick auf den Kinderhort die maximal zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt und die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ eingeführt.

Insbesondere am Ortseingang wird häufig übersehen, dass die aus der Bergstraße ausfahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer „Vorfahrt“ haben.

Abschließend bitten wir zu bedenken, dass sich auch nach Schulschluss die Kinder, die den Hort besuchen, auf dem Schulgelände und dem Schulparkplatz aufhalten können.

Von daher wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie aus verkehrssicherheitsrechtlichen Gründen die vorgegebene Geschwindigkeit einzuhalten würden.

Für ihr Verständnis bedanken wir uns sehr herzlich und bitten gerade zu Beginn des neuen Schuljahres auf unsere Kinder und Schulkinder im Verkehr ein besonderes Augenmerk zu werfen.