Ungeachtet der zunehmend geopolitischen Bedeutung von „sauberem Trinkwasser“, hat uns die letzte Verkeimung unseres Trinkwassers mit coliformen Keimen wieder einmal die ganz persönliche Wertigkeit des Trinkwassers vor Augen geführt.
Uns ist bewusst geworden, dass die Zurverfügungstellung von einwandfreiem Trinkwasser, nach der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung, nicht selbstverständlich und nur eine Aufgabe der Gemeinde ist, sondern jede Hauseigentümerin bzw. jeder Hauseigentümer in gleicher Weise dafür Verantwortung trägt, dass die notwendige Trinkwasserhygiene auf dem Grundstück und vor allem im Gebäude gewährleistet wird.
Wenn auch die Verantwortlichkeit der Gemeinde in ihrer Eigenschaft als Trinkwasserversorgerin zunächst an der Grundstücksgrenze endet, so müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die gemeindlichen Trinkwasserleitungen mit den privaten Trinkwasserleitungen untrennbar verbunden sind und damit eine Versorgungseinheit bilden.
Vor dem Hintergrund dieser Gesamtverantwortung tragen die Betreiberinnen und Betreiber von sog. Brauchwasseranlagen, z.B. für die Toilettenspülung oder durch die Zuspeisung von Trinkwasser in eine Zysterne eine besondere Verantwortung dafür, dass das saubere gemeindliche Trinkwasser nicht mit dem Regenwasser oder dem Wasser aus einem privaten Brunnen oder einer privaten Quelle zu keiner Zeit miteinander in Berührung kommen.
Andernfalls könnte dies sehr leicht zu eine Rückverkeimung im öffentlichen Netz führen.
In der Zwischenzeit sind fast 96 % der Anwesen in der Gemeinde auch an die gemeindliche Trinkwasserversorgung angeschlossen.
Um auch weiterhin die ehemaligen privaten Wasservorkommen nutzen zu können, hat die Gemeinde Betzigau den landwirtschaftlichen Betrieben, die bisher auf eine eigene Quelle oder auf einen eigenen Brunnen zurückgreifen konnten, deren Weiternutzung für betriebliche Zwecke unter der auf Vertrauen basierenden Maßgabe, dass dieses Brauchwasser auf keinen Fall mit dem Trinkwasser der Gemeinde in Verbindung gebracht wird, erlaubt.
Bis auf wenige Ausnahmen, haben die Begünstigten die wirtschaftliche Bedeutung und den Wert dieses Entgegenkommens erkannt.
Allerdings konnten wir auch einige Nutznießerinnen und Nutznießer feststellen, die aus einer falsch verstandenen Sparsamkeit diese konsequente Trennung nicht vollzogen und das Risiko, unser Trinkwasser zu verkeimen, billigend in Kauf genommen haben.
Um Fälle dieser Art künftig unterbinden zu können, werden unsere Mitarbeiter in unregelmäßigen Abständen entsprechende Kontrollen durch-führen.
Viel besser würde uns gefallen, wenn wir auf Kontrollen dieser Art verzichten und sich die Betreiberinnen und Betreiber privater Wasservorkommen an die getroffenen Absprachen im Interesse der ganzen Dorfgemeinschaft halten würden.
Bitte kommen Sie ihrer übernommenen Verantwortung nach und halten Sie die strikte Trennung von gemeindlichem Trinkwasser und privatem Brauchwasser ein.
„Denn sauberes geht uns alle an!“
Für ihr Verständnis bedanken wir uns.
Die Beseitigung der Verkeimung in der Tief- und Mittelzone hat, inklusiv der Kosten für die Behebung der einzelnen Leckagen, z. B. in der Wagegger Straße, in der Duracher Straße und an der Schule Betzigau und der Aufwendungen für die unzähligen Wasserproben und Spülvorgänge insgesamt 33.227,18 € verursacht.
Nach 8-jähriger Preisstabilität erhöht der Zweckverband „Fernwasserversorgung“ Oberallgäu moderat den Wasserpreis.
Nach einer sehr ausführlichen und nachvollziehbaren Darstellung der aktuellen Kostensituation des Zweckverbandes „Fernwasserversorgung Oberallgäu“ beschlossen die Mitglieder einstimmig den Preis von derzeit 0,39 €/ m³ auf künftig 0,52 €/ m³ einwandfreies Trinkwasser nach 8-jähriger Preisstabilität anzuheben.
Nachdem jede Mitgliedsgemeinde ihren Trinkwasserpreis selbst alle 4 Jahre kalkulieren muss, bedeutet das nicht zwangsläufig eine Erhöhung des zur Zeit geltenden günstigen Trinkwasserpreises von 1,34 €/ m³.
Gleichwohl werden auch wir die im Jahre 2021 durchgeführte Preiskalkulation überprüfen.
Insgesamt betrachtet liegen wir im Landkreis weiten Vergleich und vor allem im Bundesvergleich mit einem Gesamtpreis für Trinkwasser von 1,34 €/ m³ und einen Abwasserentsorgungspreis von 1,50 €/m³, also insgesamt mit einem Preis von 2,84 €/m³ konkurrenzlos günstig.
Der durchschnittliche Ver- und Entsorgungspreis für Trinkwasser und Abwasser kostet in Bayern zur Zeit 3,74 €/m³, also insgesamt 0,90 €/m³ mehr als in Betzigau.
Von unschätzbarem Wert ist allerdings nicht nur die gute Qualität des Fernwassers, sondern auch seine fast unerschöpflichen Reserven, die uns im Vergleich zu vielen anderen Regionen Bayerns und Deutschlands, ja sogar der Welt, eine Versorgungssicherheit bieten, die unbezahlbar sind.
Gerade hat uns die ZAK Abfallwirtschaft GmbH mitgeteilt, dass nach der Beendigung der Tätigkeit von Alena Wechsel, als stellvertretende Leiterin des Wertstoffhofes Betzigau, ab dem 01.10.2023 nun Herr Markus Brandtner diese verantwortungsvolle Stelle übernehmen wird.
Wir bedauern sehr, dass Frau Alena Wechsel aus beruflichen Gründen diese Aufgabe, die sie, trotz ihres jugendlichen Alters, sehr verantwortungsvoll, umsichtig, freundlich und deshalb zu unserer vollsten Zufriedenheit wahrgenommen hat, zum 30.09.2023 beenden wird.
Wir bedanken uns bei ihr schon jetzt für die tolle Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihren weiteren persönlichen und beruflichen Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Gleichzeitig begrüßen wir Herrn Markus Brandtner im Leitungsteam unseres Wertstoffhofes und wünschen ihm, zusammen mit unserem Leiter, Herrn Andreas Steinemann, viel Freude bei der Ausübung dieser vielseitigen und kundenorientierten Aufgabe und freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit ihm.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darf ich bei dieser Gelegenheit für ihre Arbeit und ihr Engagement herzlich danken.
um darauf hinzuweisen, dass mit Ausnahme der Hauptstraße, in der noch 50 km/h und der Leiterberger Straße, in der noch 40 km/h gefahren werden darf, in allen anderen Straßen des Kernortes Betzigau und in den meisten Ortsteilen nur noch eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h und meistens eine Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung gilt.
Auf Anregung einiger Anwohnerinnen und Anwohner haben wir mal die Geschwindigkeitsanzeigetafel in der Duracher Straße, Orts einwärts, in der Zeit vom 13.01.2023 bis zum 08.09.2023 ausgewertet.
Wie Sie aus der nachfolgend abgedruckten Statistik erkennen können, bewegen sich 85 % der motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit einer max. Geschwindigkeit von 38 km/h durch die Duracher Straße. Ähnliche Beobachtungen haben wir auch in der „Hans-Böge-Straße“ gemacht.
Das ist grundsätzlich sehr erfreulich und verdient auch ein „dickes Lob“.
Die Tatsache, dass nur wenige mit einer Maximalgeschwindigkeit von sage und schreibe 87 km/h durch die Duracher Straße, an der Schule und dem Kinderhort, sowie der Krabbelgruppe vorbei, gerast sind, gibt doch Anlass zu Bedenken.
Wir bitten nochmals darum, rücksichtsvoll, hier in besonderer Weise zum Schutz der vielen Kinder- und Schulkinder, die vorgegebene Maximalgeschwindigkeit von meistens 30 km/h einzuhalten und die Vorfahrtsregeln „Rechts – vor Links“ zu beachtet.
Noch nicht vor allzu langer Zeit haben sich in der Duracher Straße die Vorfahrtsregeln geändert und deshalb sollte gerade diese Straße vom Ortseingang bis zur Kreuzung „Hauptstraße“ besonders vorsichtig befahren werden.
Für ihr Verständnis und ihre Rücksichtnahme bedanken wir uns sehr.
Die DB Netz AG informierte uns darüber, dass am 10.10.2023 in der Zeit von 21.00 Uhr – 06.00 Uhr unaufschiebbare Bauarbeiten an der Bahnstrecke zwischen Günzach und Kempten ausgeführt werden müssen.
Ausschließlich betriebliche Gründe erfordern diese Nachtbaustelle.
Unvermeidbare Lärmbelästigungen bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB Netz AG zu entschuldigen.
1. Vorstellung des Masterplans und des Ergebnisses der Markterkundung vom 22.08.2023 durch Herrn Schuster, den Geschäftsführer der Fa. Corwese.
Die Fa. Corwese hat im Auftrag der Gemeinde einen Masterplan für die weitere Verbesserung der Glasfaserversorgung unseres Gemeindegebietes erstellt.
Bisher haben wir, neben der Erschließung des gesamten Betzigauer Gemeindegebietes mit Glasfaser, die Kabelverzweiger über das Glasfasernetz miteinander verbunden.
Nun geht es in einem weiteren Schritt darum Glasfaserverteilungspunkte (Point of Presence) zu errichten, um jedes Haus bzw. in jede Wohnung mit einem Glasfaseranschluss zu versehen.
Um diese Aufgabe zielgerichtet erfüllen zu können, bedarf es eines sog. Masterplanes, der in etwa mit einem Bebauungsplan vergleichbar ist, auf dem die exakte Feinplanung für das gesamte Gemeindegebiet aufgebaut wird.
Mit Blick auf die bestehende Struktur und die Glasfaserversorgung in den neuen Baugebieten, aber auch in Stein, Wieseris, Schweikart und Betzenried, die bereits über einen Glasfaser-Hausanschluss verfügen, werden für unser Gemeindegebiet noch ca. 23 Verteiler benötigt, um die ca. 850 Gebäude anbinden können.
Durch die Gigabit-Richtlinie, also ein Bundesprogramm, soll flächendeckend das Giga-Bit-Netz bis zum Jahre 2030 ausgebaut werden.
Der Zuschusssatz des Bundes beträgt 50 % und das Projekt wird vom Freistaat Bayern mit bis zu 40 % kofinanziert.
Dadurch sollen 200 Mbit/s symmetrisch und 500 Mbit/s im Download ermöglicht werden, wobei die Zielbandbreite bei mind. 1 Gbit/s symmetrisch angestrebt wird.
Von diesem sog. „Dunkelgraue Flecken-Programm“ wird hauptsächlich das Gewerbegebiet und die Bereiche von Betzigau profitieren, die hinsichtlich ihrer Übertragungsrate als graue Flecken definiert wurden.
Herr Schuster wurde vom Gemeinderat beauftragt den notwendigen Zuschussantrag zu stellen.
2. Beratung über die Entscheidung über die Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ein- und Ausfahrt des CAP-Markt-Parkplatzes als Ergebnis der Befragung unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Grundsätzlich hat der Gemeinderat mehrheitlich die Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Einfahrt zum CAP-Marktparkplatzes befürwortet.
Allerdings sollte die endgültige Entscheidung nach Fertigstellung der Ausbaupläne der Leiterberger Straße getroffen werden.
In diesem Zusammenhang bedanke ich mich herzlich bei der Fa. Abadian, die auch jetzt wieder die Erlaubnis für die Aufstellung eines Verkehrsspiegels auf ihrem Grundstück in Aussicht gestellt hat.
Bis zur abschließenden Entscheidung bitte ich Sie noch etwas um Geduld.
3. Beschaffung eines neuen Brennwert-Gas-Heizungsgerätes für den Bauhof.
Mit großem Bedauern haben wir festgestellt, dass das alte Gas-Brennwertgerät nicht mehr unter wirtschaftlichen Bedingungen repariert werden kann.
Deshalb hat der Gemeinderat die Neuanschaffung eines Gerätes unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtumstände und mit Blick auf die Nutzung dieses Funktionsgebäudes genehmigt.
4. Antrag eines verantwortungsbewussten Mitarbeiters einer ortsansässigen Firma auf Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle in der Nähe des Gewerbegebietes.
Der 1. Bürgermeister berichtete über den Antrag von Herrn Mayrhans auf Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle im Bereich des westlichen Kreisverkehrs, damit der Weg aus dem Gewerbegebiet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf den ÖPNV angewiesen sind, um die Hälfte kurzer wird und sie nicht mehr bis zur Bushaltestelle nach Minderbetzigau laufen müssen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Fa. RVA in der Zwischenzeit auch sog. Hybrid-Busse einsetzt, kann die ca. 3,25 m hohe Bahnunterführung nicht mehr befahren werden und die Busse müssen den Umweg über die Duracher Straße zur Umgehungsstraße fahren, um dann die Buslinie über Leupolz und Lenzfried nach Kempten bedienen zu können.
Wenn auch vorläufig die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle nicht möglich ist, so werden wir weiter nach einer Alternative in der Hoffnung suchen, dass vielleicht ein Vorschlag aus dem Kreis der Fraktionssprecher umgesetzt werden kann.
Wir bleiben jedenfalls am Ball.
5. Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen in der Duracher Straße vom 13.01.2023 – 08.09.2023.
Das Ergebnis dieser Auswertung wurde dem Gemeinderat vorgestellt und ich bitte hierzu den separaten Bericht zu beachten.
6. Genehmigung des Dienstleistungsvertrag zwischen der Oberallgäu Tourismus Service GmbH (OATS) in Immenstadt und der Gemeinde Betzigau zur Mitfinanzierung des Betriebes des „Allgäu-Walser-Card-Systems.
Aufgrund der Tatsache, dass der Support für das bestehende „Allgäu-Walser-Card-System nur noch bis zum Ende des Jahres 2024 sichergestellt werden kann, musste zwischen dem Landkreis Oberallgäu, der OATS und der Gesellschafter eine neue Basis der vertraglichen Zusammenarbeit gefunden wurden.
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Inanspruchnahmen und Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedsgemeinden hat ein Arbeitskreis aus fachkundigen Gesellschaftern und der OATS ein ausgewogenes und gerechtes Finanzierungssystem entwickelt, das Grundlage dieses Vertrages ist.
Interessant für die Gemeinde Betzigau ist, neben der Möglichkeit für unsere Vermietungsbetriebe auch weiterhin eine „Allgäu-Walser-Card“ den Gästen zur Verfügung stellen zu können, auch die künftig geplante Einbindung in ein ÖPNV-e-Ticketing, ähnlich dem Deutschland-Ticket und die Vergabe der Ehrenamtskarten sowie weiterer geplanter Annehmlichkeiten für die Bevölkerung, also für Einheimische.
Die jährlich anfallenden Kosten für die Gemeinde Betzigau belaufen sich, abzüglich eines 50 %igen Zuschusses durch den Landkreis Oberallgäu, auf 2.246 €.
Das ist eine gute Sache, an der wir uns gerne beteiligen.
7. Vergabe eines Auftrages zur Sanierung von 39 Regenwasser- und Schmutzwasser-Schächten im gesamten Gemeindegebiet.
Ergänzend zu der letztjährigen Sanierungsaufgabe wollen wir jetzt nochmals 39 Regenwasser- und Schmutzwasserschächte sanieren, um nicht nur die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, sondern auch den Aufbruch der Asphaltschicht um die Schächte herum zu verhindern.
Der Auftragswert beläuft sich auf ca. 60.000 €.
8. Genehmigung eines Stromlieferungsvertrages mit dem AÜW für die Jahre 2024 – 2025.
Der Gemeinderat hat den Abschluss eines Stromlieferungsvertrages mit dem AÜW für die Jahre 2024 – 2025 genehmigt.
Mehrheitlich wurde die Vereinbarung einer der beiden angebotenen Öko-Optionen
| a) | „100 % Ökostrom aus europäischer Wasserkraft ohne Beschränkung auf das Herkunftsland oder Energieträger, die für das Herkunftsnachweisregister zugelassen sind“ |
| oder | |
| b) | „100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien mit einem Aufschlag für einen Fördertopf zur Errichtung von neuen erneuerbaren Energiegewinnungsanlagen“ mit Blick auf die aktuelle Sicherstellung der Gesamtstromversorgung aus Gas- und Kohle- und ausländischen Atomkraftwerken, abgelehnt. |