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Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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BBP Leiterberg Süd 1

Abbildung 1: Lageplan der Teilgeltungsbereiche der 1. Änderung des BBP "Leiterberg Süd"

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

des Aufstellungsbeschlusses, des Billigungsbeschlusses

und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB

des Bebauungsplans „Leiterberg Süd, 1. Änderung“

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Billigungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 11.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Leiterberg Süd, 1. Änderung“ beschlossen und den Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen.

Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt und kein Umweltbericht erstellt.

Der zweigeteilte Geltungsbereich liegt in der südlichen Ortslage von Leiterberg umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 430/3 (TF), 431 (TF), 431/2, 431/4 im Westen und 431 (TF), 772/3 /4 /5 /9 /10 /12 /13 /15 /16 /17 /18, im Osten; alle Gemarkung Betzigau.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 11.01.2024. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung in der Zeit vom:

Freitag, den 02.02.2024, bis einschließlich Dienstag, den 05.03.2024

im Internet unter https://www.betzigau.de/ > Bekanntmachungen veröffentlicht.

Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden. Eine barrierefreie Klingel ist vor dem Rathaus vorhanden.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.

Gemeinde Betzigau, den 26.01.2024
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Roland Helfrich
1. Bürgermeister