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Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereiches in Stein, unmaßstäblich

des Aufstellungsbeschlusses, des Billigungsbeschlusses

und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB

der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB „Stein“

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Billigungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 18.09.2025 die Aufstellung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB „Stein“ beschlossen und in öffentlicher Sitzung den Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen. Es wird das vereinfachte Verfahren angewandt und kein Umweltbericht erstellt.

Der Geltungsbereich umfasst Teile des Weilers Stein, ca. 2 km südöstlich der Ortslage von Betzigau, westlich des Kohlerbachs. Einbezogen sind die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 963 (TF), 961 (TF), 958 (TF), 942 (TF), 948 (TF), 949/1, 956, 596/2, 956/4 (TF), 950 (TF), 955 (TF) und 964 (TF, Verkehrsfläche) alle Gemarkung Betzigau.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 18.09.2025. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB

Der Entwurf der Außenbereichssatzung wird mit Begründung in der Zeit vom:

Montag, den 06.10.2025, bis einschließlich Donnerstag, den 06.11.2025

im Internet unter https://www.betzigau.de/ > Bekanntmachungen veröffentlicht.

Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstr. 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder können bei Bedarf auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Hinweis zur Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 e) (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Siehe auch: Formblatt des Staatsministeriums https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_datenschutz_informationspflichten.pdf und Angaben auf der Homepage der Gemeinde

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.

Gemeinde Betzigau, den 02.10.2025
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Regina Lässer-Dorn
Erste Bürgermeisterin