Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereiches des einfachen Bebauungsplanes, unmaßstäblich
des Billigungsbeschlusses und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB des einfachen Bebauungsplans "Alte Landstraße - Süd"
| 1. | Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses |
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 24.06.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Alte Landstraße - Süd" beschlossen und in öffentlicher Sitzung am 19.10.2023 den Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt und kein Umweltbericht erstellt.
Der Geltungsbereich betrifft Flächen östlich der Bahnunterführung, nördlich der Hauptstraße und umfasst die Grundstücke mit der Fl.-Nr. 128, 128/1, /2, /4-9, 129, 129/1-7, alle Gemarkung Betzigau.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 19.10.2023. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
| 2. | Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB |
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung in der Zeit vom:
Montag, den 13.11.2023, bis einschließlich Mittwoch, den 13.12.2023
im Internet unter https://www.betzigau.de/ > Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden. Eine barrierefreie Klingel ist vor dem Rathaus vorhanden.
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.