Titel Logo
Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 22/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Bitte leiten Sie kein Oberflächenwasser von ihrem Grundstück einfach auf die Straße!

Die Auswirkungen der letzten Starkregenereignisse stecken uns allen noch in den Knochen und immer dann, wenn es anfängt zu regnen, schauen wir sorgenvoll zum Himmel.

Das ist nur zutiefst menschlich und verständlich, aber es hilft uns dann nicht weiter, wenn wir dieser Gefahr nicht gemeinsam begegnen, weil es die Gemeinde alleine nicht richten kann.

Von daher verweisen wir, ohne formal juristisch zu werden, auf § 55 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz), in dem es in Abs. 2 heißt, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt ober über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet wird, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserrechtliche Belange entgegenstehen.

Diese Vorschrift ist in Verbindung mit § 5 der gemeindlichen Entwässerungssatzung zu sehen.

Hier heißt es wörtlich:

Abs. 1 „Die zum Anschluss Berechtigten sind verpflichtet, bebaute Grundstücke an die öffentliche Entwässerungsanlage anzuschließen (Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist.“

Abs. 2 „Die zum Anschluss Berechtigten sind verpflichtet, auch unbebaute Grundstücke an die öffentliche Entwässerungsanlage anzuschließen, wenn Abwasser anfällt.“

Abs. 5 „Auf Grundstücken, die an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sind, ist im Umfang des Benutzungsrechts alles Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten (Benutzungszwang). Verpflichtet sind die Grundstückseigentümer und alle Benutzer des Grundstückes. Sie haben auf Verlangen der Gemeinde die dafür erforderliche Überwachung zu dulden.

Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Verpflichtungen, bitten wir Sie auf ihrem Grundstück Vorsorge dafür zu treffen, dass das gesamte Oberflächenwasser über ihren Regenwasser-Hausanschluss, wenn eine Versickerung nicht möglich ist, was in Betzigau meistens der Fall ist, in die gemeindliche RW-Kanalisation eingeleitet werden kann.

Für ihr Verständnis und ihre Unterstützung bedanke ich mich.