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Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 23/2025
Aus dem Rathaus
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Führerschein-Umtausch – Jetzt Fristen beachten

Immer wieder erreichen uns Nachfragen zum Führerschein-Umtausch. Der Umtausch betrifft alle älteren Führerscheine und erfolgt gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr.

Aktuell wichtig:

Wer bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde (Datum siehe Vorderseite unter Nr. 4a), muss diesen bis spätestens 19. Januar 2026 umtauschen.

Auch Personen, die ihren Papierführerschein (grau/rosa) noch nicht fristgerecht getauscht haben, können dies selbstverständlich weiterhin durchführen.

Wichtig zu wissen:

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch.

Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.

Umtausch über die Gemeindeverwaltung möglich:

Bitte bringen Sie mit:

  • Personalausweis
  • biometrisches Passfoto
  • alten Führerschein

Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.

Kosten: 5,00 € Gemeindeverwaltung + ca. 25,00 € für den neuen Führerschein (RG erhalten Sie direkt vom LRA).

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ihr Einwohnermeldeamt.