Immer wieder erreichen uns Nachfragen zum Führerschein-Umtausch. Der Umtausch betrifft alle älteren Führerscheine und erfolgt gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr.
Aktuell wichtig:
Wer bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde (Datum siehe Vorderseite unter Nr. 4a), muss diesen bis spätestens 19. Januar 2026 umtauschen.
Auch Personen, die ihren Papierführerschein (grau/rosa) noch nicht fristgerecht getauscht haben, können dies selbstverständlich weiterhin durchführen.
Wichtig zu wissen:
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch.
Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.
Umtausch über die Gemeindeverwaltung möglich:
Bitte bringen Sie mit:
Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.
Kosten: 5,00 € Gemeindeverwaltung + ca. 25,00 € für den neuen Führerschein (RG erhalten Sie direkt vom LRA).
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.