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Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 24/2023
Aus dem Rathaus
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Winterdienst im Gemeindegebiet

Um ihnen auch bei widrigen Witterungsumständen, insbesondere bei heftigen Schneefällen auch dann noch ein Fortkommen zu ermöglichen, wenn unser gemeindlicher Winterdienst noch nicht zur Stelle sein kann, sind wieder in den unten aufgeführten Straßen „Streugutbehälter“ aufgestellt worden:

1. Raiffeisenstraße,

2. Kempter-Wald-Straße,

3. Bergstraße,

4. Wagegger Straße,

5. Primelstraße,

6. Kirchstraße,

7. Kreuzung Primelstraße/Hans-Böge-Straße,

8. Lexgraben/ An der Steig,

9. Parkplatz Schule,

10. Parkplatz Raiffeisenbank.

Bitte beachten Sie, dass

1.

das Streusalz nur dann seine Wirkung entfalten kann, wenn die Temperaturen nicht unter -7 bis -10 Grad Celcius sinken. Selbst das von uns verwendete Mischgut (50 % Streusalz, 50 % Splitt) kann nur durch den Splittanteil etwas Halt auf glatter Fahrbahn bieten,

2.

es für den Laien manchmal nicht nachvollziehbar ist, so zeigen es die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass das Winterdienstfahrzeug auch dann streut, wenn sich die Außentemperatur um den Gefrierpunkt bewegt. Insbesondere dann ist sehr häufig mit Fahrbahnglätte zu rechnen,

3.

besondere Glättegefahr auch dann herrscht, wenn nur geringe Schneefälle zu verzeichnen sind. Tatsache ist, dass diese kleine Schneemenge schnell niedergefahren und dadurch die Fahrbahn in eine Eisfläche verwandelt wird,

4.

sich Glättegefahren in dieser Jahreszeit oft an feuchten Stellen zeigen, wie bspw. an der Waldmannssteige. Dort kann sich kurzfristig die Fahrbahnsituation, insbesondere in den Morgen- und Abendstunden ändern, so dass man entsprechende Gefahren nur mit einer angepassten Fahrweise begegnen kann,

5.

man sich besonders achtsam dann verhalten sollte, wenn der Boden noch gefroren ist und die Lufttemperatur, bspw. bei Föhnwetterlage, angenehme Plustemperaturen erreichen. Da passiert es sehr oft, dass wir den Bodenfrost aufgrund der angenehmen Außentemperaturen nicht oder nicht rechtzeitig wahrnehmen und deshalb nicht mit der gefährlichen Fahrbahnglätte rechnen.

Um ihnen trotz der widrigen Witterungsverhältnisse auch in den Wintermonaten die notwendige Verkehrssicherheit bieten zu können, führen unsere Winterdienstmitarbeiter jeden Tag morgens gegen 3.30 Uhr eine Streckenkontrolle an allen wichtigen Gemeindestraßen durch.

Das Ergebnis dieser Kontrolle bestimmt die Art u. Weise und die Örtlichkeit des anschließenden Winterdiensteinsatzes.

Unsere Mitarbeiter verfügen über eine jahrelange Erfahrung, die ihnen hilft, die richtigen Einsatzmittel so auszuwählen, dass die Balance zwischen Ökologie und Ökonomie eingehalten wird und trotzdem ein qualitativ hochwertiges Räum- und Streuergebnis zu unserer aller Sicherheit erbracht werden kann.

Bitte haben Sie Verständnis für die schwierige Winterdienstarbeit, die von unseren Mitarbeitern im Bauhof, das sind in erster Linie Thomas Hörmann,Manuel Brosch, Dennis Nägele, Martin Hirsch und Thorsten Philippen, sowie einer ganzen Reihe wertvoller Aushilfskräfte auf der Tour 1 (Leiterberger Str., Leiterberg, Möstenberg, Hoch- u. Hauptmannsgreut und von Unterhalden bis Jaunen) ausgeführt wird. Bitte unterstützen Sie ihre Arbeit, die manchmal einen Einsatz rund um die Uhr erfordern.

Achten Sie besonders in den Wohngebieten, aber auch an anderen Stellen unseres gemeindlichen Straßennetzes, dass die Räum- u. Streufahrzeuge sicher passieren können.

Bedenken Sie beim Abstellen ihres Fahrzeuges am Straßenrand, dass der Schneepflug eine Breite von 3 m hat und die Straße nur dann für Sie rechtzeitig geräumt werden kann, wenn das Räumfahrzeug nicht behindert wird.

Jede unnötige zeitliche Verzögerung geht zu Lasten der anderen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die auch auf eine rechtzeitige Räumung ihrer Straße angewiesen sind.

Leisten auch Sie durch ihr vorausschauendes Handeln ihren Beitrag dazu, dass auch in der bevorstehenden Wintersaison unsere Mitarbeiter ihre schwierige und unter Zeitdruck zu erfüllende Aufgabe zu ihrer Zufriedenheit und zu unser aller Sicherheit erfüllen können.

Verzichten Sie im Interesse eines friedlichen Miteinanders mit ihrem Nachbarn auf die Ablagerung ihres Schnees auf der Straße und halten Sie dafür auf ihrem eigenen Grundstück ein kleines Plätzchen frei.

Für ihr Verständnis bedanken wir uns.