UMSTELLUNG AUF DEN EUROPÄISCHEN KARTENFÜHRERSCHEIN
Alle Papier- und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b) werden ersetzt.
Beim Umtausch des alten Führerscheines auf den Kartenführerschein werden die Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Hierbei bleiben natürlich alle bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen erhalten. Eine wesentliche Änderung ist die Befristung des Führerscheines auf 15 Jahre. Gemeint ist damit lediglich die Befristung des Führerscheindokumentes, nicht der Fahrerlaubnis selbst.
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
| Geburtsjahr | Umtausch bis zum |
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 - 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 - 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 - 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis zum |
| 1999 - 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 - 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 - 2007 | 19.01.2028 |
| 30.06.1905 | 19.01.2029 |
| 01.07.1905 | 19.01.2030 |
| 02.07.1905 | 19.01.2031 |
| 03.07.1905 | 19.01.2032 |
| 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Den Antrag für den Umtausch können Sie jetzt auch über Ihre Gemeindeverwaltung vornehmen lassen. Dafür benötigen wir Ihren Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und Ihren jetzigen Führerschein. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Die Kosten für den Umtausch müssen Sie selbst tragen (Bearbeitungsgebühr Gemeindeverwaltung: 5,00 € | Umtausch ca. 25,00 €, die Rechnung hierzu erhalten Sie dann direkt vom Landratsamt).