Titel Logo
Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 24/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

ALTEN FÜHRERSCHEIN IN NEUEN FÜHRERSCHEIN UMTAUSCHEN

UMSTELLUNG AUF DEN EUROPÄISCHEN KARTENFÜHRERSCHEIN

Alle Papier- und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b) werden ersetzt.

Beim Umtausch des alten Führerscheines auf den Kartenführerschein werden die Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Hierbei bleiben natürlich alle bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen erhalten. Eine wesentliche Änderung ist die Befristung des Führerscheines auf 15 Jahre. Gemeint ist damit lediglich die Befristung des Führerscheindokumentes, nicht der Fahrerlaubnis selbst.

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr

Umtausch bis zum

vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.01.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.

Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Ausstellungsjahr

Umtausch bis zum

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

30.06.1905

19.01.2029

01.07.1905

19.01.2030

02.07.1905

19.01.2031

03.07.1905

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033

Den Antrag für den Umtausch können Sie jetzt auch über Ihre Gemeindeverwaltung vornehmen lassen. Dafür benötigen wir Ihren Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und Ihren jetzigen Führerschein. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Die Kosten für den Umtausch müssen Sie selbst tragen (Bearbeitungsgebühr Gemeindeverwaltung: 5,00 € | Umtausch ca. 25,00 €, die Rechnung hierzu erhalten Sie dann direkt vom Landratsamt).