Lageplan des Geltungsbereiches der gegenständlichen FNP-Änderung, unmaßstäblich
Lageplan des Geltungsbereiches des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich
des Verfahrenswechsels, der Billigungsbeschlüsse
und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB
des Bebauungsplans "Bachtelschreiner"
mit 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
des Bebauungsplanes „Bachtelschreiner“
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 08.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bachtelschreiner" nach § 13b BauGB beschlossen und eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Nach der Feststellung der Nichtanwendbarkeit des § 13b BauGB wurde die Planung ins Regelverfahren überführt.
In öffentlicher Sitzung am 19.09.2024 hat der Gemeinderat dies beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht, und den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Bachtelschreiner“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 zeitgleich aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 13 (TF), 13/15 (TF Straße, Am Lexgraben), 238/3 (TF, Hans-Böge-Straße), 279 (TF, Kempter-Wald-Straße), 281 (TF Verkehrsfläche), 291/3 (TF), 291/20 (TF, Straße Am Lexgraben), 291/79 (TF, Verkehrsfläche) und 298/6 (TF), alle Gemarkung Betzigau.
Für die Darstellung der Wohnbauflächen wird der Flächennutzungsplan geändert. Dieser umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 13 (TF), 13/15 (TF Straße, Am Lexgraben), 279 (TF, Kempter-Wald-Straße), 281 (TF Verkehrsfläche), 291/3 (TF), 291/20 (TF, Straße Am Lexgraben) und 291/79 (TF, Verkehrsfläche), alle Gemarkung Betzigau.
Im Einzelnen gelten die Lagepläne vom 19.09.2024. Diese sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom:
Dienstag, den 03.12.2024, bis einschließlich
Dienstag, den 07.01.2025
im Internet unter https://www.betzigau.de/ > Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden. Eine barrierefreie Klingel ist vor dem Rathaus vorhanden. Termine zur Einsichtnahme mit Unterstützung können unter der Telefonnummer 0831/5750213 vereinbart werden.
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder können bei Bedarf auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Hinweis zur Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 e) (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Siehe auch: Formblatt des Staatsministeriums https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_datenschutz_informationspflichten.pdf und Angaben auf der Homepage der Gemeinde
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist und, dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Art der Information |
| Boden | Altlastenkataster, Baugrunduntersuchung, Regionalplanziel Flächensparen |
| Wasser | Wasserwirtschaft, Baugrunduntersuchung |
| Tiere & Pflanzen | Biotop- und Artenschutz (Eingriffsbilanzierung) |
| Luft und Lokalklima | Emissionen der Landwirtschaft (Geruch) |
| Mensch (Erholung und Emissionen) | Immissionsschutz |
| Landschaftsbild | Landschaftsplan |
| Kultur- und Sachgüter | Bayerischer Denkmalatlas (Boden- und Baudenkmäler) |
| Nutzung erneuerbarer Energien | Energiewirtschaft, Wärmekonzept |