Der Landkreis Oberallgäu erlässt eine Allgemeinverfügung für die Eigenwasserversorgungsanlagen gemäß §2 2. c) TrinkwV.
Diese war durch die Novelle der Trinkwasserversorgung notwendig und führt im Ergebnis zu einer weiteren geringen Entlastung für die Betreiber.
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu veröffentlicht.
Zudem ist sie auf der Homepage des Landkreises unter www.oberallgaeu.org/bekanntmachungen sowie unter www.oberallgaeu.org/trinkwasser veröffentlicht.