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Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderung BGS-WAS 1.1.2025

Satzung

zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Betzigau

vom 28. November 2024

Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Betzigau folgende Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):

§ 1

Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 9. Dezember 2004, wird wie folgt geändert:

1. § 9a erhält folgende Fassung:

„Grundgebühr

(1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis

4 m³/h

124,00 €/Jahr

bis

10 m³/h

186,00 €/Jahr

bis

16 m³/h

248,00 €/Jahr

über

16 m³/h

496,00 €/Jahr.“

2. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„Die Nettogebühr beträgt 1,50 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers“.

3. § 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Nettogebühr 1,50 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Fehlt ein Bauwasserzähler oder sonstiger beweglicher Wasserzähler, so ist bei Bauvorhaben eine Pauschalgebühr von 0,17 € Nettogebühr pro Kubikmeter umbauten Raumes des neu zu erstellenden Anwesens zu entrichten“.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Gemeinde Betzigau, den 13.12.2024
Roland Helfrich
1. Bürgermeister