Die Meinungsfreiheit ist ein so hohes Gut, das unabdingbar für ein demokratisches Gemeinwesen ist und immer, aber insbesondere vor Wahlen in besonderer Weise ermöglicht und deshalb auch geschützt werden muss.
Das sahen auch schon die Mütter und Väter des Grundgesetzes als Mitglieder des „Parlamentarischen Rates vor 75 Jahren so und deshalb wurde der Artikel 5 Abs. 1 ins Grundgesetz aufgenommen.
Danach hat jede und jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Wer die Meinung anderer nicht akzeptieren oder aushalten kann, der muss unbedingt seine demokratische Grundhaltung überprüfen und nicht, wie vor einigen Tagen geschehen, die Plakate einer bestimmten Partei oder Gruppierung von der Hauptstraße bis zur Duracher Straße und an der „Alten Schmiede unerlaubt entfernen oder zerstören.
Das erfüllt nicht nur den Tatbestand der Sachbeschädigung, sondern hindert alle anderen wahlberechtigten Frauen und Männer daran, sich vor der Wahl ein umfassendes Meinungsbild machen zu können.
Das ist nicht nur ein unfairer und feiger Stil, sondern auch die gezeigte Unfähigkeit sich sachlich mit den Argumenten und Meinungen anderer auseinander setzen zu können.
Bleiben wir deshalb „sachlich und fair“ und gestalten die zukünftige Entwicklung unseres Landes durch unsere Stimmabgabe am 23.02.2025 mit.
Für ihr Verständnis bedanke ich mich und sollte jemand Zeugin oder Zeuge einer Sachbeschädigung dieser Art geworden sein, die bzw. der darf ruhig die Polizei darüber informieren.
Nach Auskunft unseres Architekturbüros „Hartenstein“ wurden die Ausschreibungen für die
- Baumeisterarbeiten,
- Gerüstbauarbeiten und
- Zimmererarbeiten
auf den Weg gebracht, so dass am 19.02.2025 die Submission stattfinden kann.
Im Anschluss daran werden die Ausschreibungsergebnisse dem Gemeinderat zur Vergabeentscheidung vorgelegt.