Immer wieder erreichen uns Nachfragen zum Führerschein-Umtausch.
Gerne geben wir Ihnen nochmals einen Überblick über die wichtigsten Informationen zum Führerschein-Umtausch:
Am 19. Januar 2013 wurden die neuen EU-Führerscheine eingeführt. Führerscheine ab diesem Ausstellungsdatum sind generell nur noch 15 Jahre gültig, dann müssen sie verlängert werden. Für ältere Führerscheine schreiben die Vorgaben der neuen EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend den Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 vor.
Die Umtauschfristen für die alten Führerscheine sind gestaffelt.
Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Der Grund für die Staffelung ist die Entlastung der Führerscheinstellen, damit nicht alle Antragsteller auf einmal kommen.
HINWEIS: Es handelt sich nur um den Umtausch des Dokuments. Es handelt sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn das Dokument nicht rechtzeitig umgetauscht wird.
Hier die geplanten Umtauschfristen:
Tabelle 1
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind.
| Geburtsjahr | Umtauschfrist bis |
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 und später | 19. Januar 2025 |
Tabelle 2
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind.
| Ausstellungsdatum | Umtauschfrist bis |
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
! Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Alle Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen regelmäßig 15 Jahre nach Ausstellungsdatum umgetauscht werden.
Umtausch über die Gemeindeverwaltung möglich:
Bitte bringen Sie mit:
Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.
Kosten: 5,00 € Gemeindeverwaltung + ca. 25,00 € für den neuen Führerschein (diese RG erhalten Sie dann direkt über das Landratsamt/Fahrzeugbehörde ).
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.