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Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus
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Führerschein-Umtausch – Jetzt Fristen beachten

Immer wieder erreichen uns Nachfragen zum Führerschein-Umtausch.

Gerne geben wir Ihnen nochmals einen Überblick über die wichtigsten Informationen zum Führerschein-Umtausch:

Am 19. Januar 2013 wurden die neuen EU-Führerscheine eingeführt. Führerscheine ab diesem Ausstellungsdatum sind generell nur noch 15 Jahre gültig, dann müssen sie verlängert werden. Für ältere Führerscheine schreiben die Vorgaben der neuen EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend den Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 vor.

Die Umtauschfristen für die alten Führerscheine sind gestaffelt.

Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Der Grund für die Staffelung ist die Entlastung der Führerscheinstellen, damit nicht alle Antragsteller auf einmal kommen.

HINWEIS: Es handelt sich nur um den Umtausch des Dokuments. Es handelt sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn das Dokument nicht rechtzeitig umgetauscht wird.

Hier die geplanten Umtauschfristen:

Tabelle 1

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind.

Geburtsjahr

Umtauschfrist bis

vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 und später

19. Januar 2025

Tabelle 2

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind.

Ausstellungsdatum

Umtauschfrist bis

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

! Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Alle Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen regelmäßig 15 Jahre nach Ausstellungsdatum umgetauscht werden.

Umtausch über die Gemeindeverwaltung möglich:

Bitte bringen Sie mit:

  • Personalausweis
  • biometrisches Passfoto
  • alten Führerschein

Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.

Kosten: 5,00 € Gemeindeverwaltung + ca. 25,00 € für den neuen Führerschein (diese RG erhalten Sie dann direkt über das Landratsamt/Fahrzeugbehörde ).

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ihr Einwohnermeldeamt.