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Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus
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Informationen zu den Kommunalwahlen am 08. März 2026



Die Kommunalwahlen in Bayern (Wahl des Gemeinderats, Bürgermeister, Kreistag und Landrat) finden am Sonntag, 08. März 2026 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt.

In Betzigau können Sie Ihre Stimmen für den Gemeinderat, für den Landrat und für den Kreistag abgeben.

Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und über die Erteilung von Wahlscheinen wurde bereits im Betzigauer Hoigarte Nr. 02/2026 bekanntgegeben.

Die Wahlvorschläge für den Betzigauer Gemeinderat, die Wahlvorschläge für Landrat/Landrätin und für den Kreistag sind im Rathaus bekanntgemacht.

In dem nächsten Hoigarte werden die Wahlbekanntmachung und die Stimmzettel für den Gemeinderat und Landrat/Landrätin als Muster abgedruckt. Wegen der Größe des Stimmzettels für den Kreistag wird der Stimmzettel als Muster im Rathaus ausgehängt.

Wahlhelfer

Zur Durchführung der Kommunalwahl in 3 Wahllokalen sowie 2 Briefwahllokalen benötigen wir ca. 40 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Einige sind den Aufrufen in den letzten Ausgaben des „Betzigauer Hoigarte“ gefolgt und haben sich gemeldet.

Dennoch benötigten wir noch weitere Helferinnen und Helfer.

Die Wahllokale sind am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet und werden jeweils mit sechs Personen besetzt. Die Einteilung erfolgt in zwei Schichten in Abstimmung mit dem Wahlvorsteher. Zur Stimmauszählung am Abend kommt der gesamte Wahlvorstand wieder zusammen; hierfür werden zusätzlich weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

In den Briefwahlbezirken treffen sich die Teams um 15:00 Uhr.

Als Anerkennung erhalten alle, die die Wahlhandlung begleiten und bei der Auszählung mitwirken, eine kräftige Brotzeit, freie Getränke sowie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 100,00 .

Personen, die ausschließlich ab 18:00 Uhr bei der Auszählung helfen, erhalten ein Erfrischungsgeld von 60,00 .

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse haben, bei der Kommunalwahl 2026 mitzuwirken, werden gebeten, sich bei Herrn Lang im Wahlamt zu melden - entweder per E-Mail an bernhard.lang@betzigau.de oder telefonisch unter 0831/57502-11. Durch Ihre Teilnahme leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Gelingen der Wahl.

Nach der Zusammenstellung der Teams erhalten alle berufenen Mitglieder rechtzeitig vor der Wahl ein Anschreiben mit weiteren Informationen.

Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Unterstützung.

Wahlbenachrichtigung

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Betzigau eingetragen sind, können in den bekannten Wahlräumen wählen und sollten bis spätestens 15.02.2026 ihre Wahlbenachrichtigung bekommen.

Im Stimmlokal ist am Wahltag der Wahlbenachrichtigungsschein, der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen.

Briefwahlanträge

Eine Stimmenabgabe ist auch mittels Briefwahl möglich. Auf Antrag können Sie bis zum 06.03.2026 bis 15:00 Uhr einen Wahlschein unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift beantragen, um an der Wahl per Brief teilzunehmen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann auch am Wahltag bis 15:00 Uhr ein Wahlschein (zur Briefwahl) noch ausgestellt werden (Nachweis mittels ärztlichen Attests).

Auf der Homepage der Gemeinde Betzigau steht auf der Startseite ein Link zur Verfügung, über den die Unterlagen für die Briefwahl bis zum 03.03.2026, 24:00 Uhr, online beantragt werden können.

Ab dem 04.03.2026 können Wahlscheine nur noch persönlich im Rathaus abgeholt werden.

Die Briefwahl wird voraussichtlich ab dem 16.02.2026 möglich sein und steht in Zusammenhang mit der Auslieferung der Stimmzettel.

Briefwahlunterlagen können im Rathaus Betzigau abgegeben, in den Briefkasten eingeworfen oder per Post gesendet werden an:

Gemeind Betzigau

-Wahlamt-

Rotkreuzstraße 2 | 87488 Betzigau

Bitte beachten Sie hier die Postlaufzeiten (ca. 3 Tage innerhalb Deutschlands).

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Versichert eine wahlberechtigte Person jedoch glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 07.03.2026, 12:00 Uhr) ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen bei der Gemeinde Betzigau bis spätestens Sonntag, 8. März 2026, 18:00 Uhr, eingehen. Verspätet eingehende Briefwahlunterlagen werden gekennzeichnet und nehmen an der Auszählung nicht teil.

In den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen abgegeben werden!

Wie wähle ich richtig?

Sie haben bei der Landratswahl jeweils 1 Stimme.

Bei der Gemeinderatswahl haben Sie 14 Stimmen und bei der Kreistagswahl 70 Stimmen. Keine Bewerberin und kein Bewerber dürfen mehr als 3 Stimmen erhalten; auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.

Wie wähle ich den Kreistag und Gemeinderat?

Häufeln von Stimmen (Kumulieren).

Mit Ihren Stimmen können Sie die Chancen einzelner Kandidatinnen und Kandidaten durch häufeln (kumulieren) vergrößern. Sie können den Kandidierenden bis zu drei Stimmen geben. Dazu muss in das Kästchen vor dem entsprechenden Namen eine „2“ oder eine „3“ geschrieben werden.

Stimmen für Kandidaten auf verschiedenen Listen (Panaschieren)

Sie können Ihre Stimme auch an Kandidatinnen und Kandidaten auf verschiedenen Listen vergeben.

Kumulieren und Panaschieren in Verbindung mit einem Listenkreuz

Sie können auch einzelne Stimmen an Kandidierende verschiedener Listen vergeben und zusätzlich ein Listenkreuz machen. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie sicherstellen möchten, dass keine Stimme verloren geht. Durch dieses Listenkreuz werden die nicht an einzelne Kandidaten vergebenen Reststimmen in dem angekreuzten Wahlvorschlag den noch nicht gekennzeichneten Personen von oben nach unten zugerechnet. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste Kandidaten zu streichen.

Ankreuzen der Liste

Sie können auch nur eine Liste ankreuzen, ohne bestimmte Kandidaten auszuwählen. Damit werden so viele Stimmen vergeben, wie die Liste Namen umfasst. So erhält jede Kandidatin und jeder Kandidat dieser Liste eine Stimme. Streichungen sind auch hier möglich.

Achtung: Bitte achten Sie immer darauf, dass die zu vergebene Gesamtstimmenzahl nicht überschritten wird.