Wer Trinkwasser direkt, also ohne freien Einlauf in Verbindung mit Brauchwasser, z.B. mit Regenwasser oder auch eigenem Quell- oder Brunnenwasser in Verbindung bringt, handelt nicht nur fahrlässig, sondern evtl. vorsätzlich und damit strafbar und gefährdet bewusst die Gesundheit seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Nicht umsonst gelten, wenn es um unser Trinkwasser geht, strenge Qualitäts- und Hygieneregeln, um die Schwächsten unserer Gesellschaft, nämlich die Baby´s u. Kleinkinder, aber auch die Kranken und ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger vor den daraus resultierenden Gefahren schützen zu können.
Trotz dieser hohen Qualitätsanforderungen liefert das gemeindliche Wasserwerk rund um die Uhr, ob bei Trockenheit, Frost oder bei welchem Wetter auch immer für den Preis von 1,50 € sage und schreibe 1000 l einwandfreies Trinkwasser.
Und nur um ein paar Cent im Jahr zu sparen, haben einige wenige „uneinsichtige Mitbürgerinnen und Mitbürger“ sich unter dem Denkmantel der Gemeinde klamm heimlich über diese Qualitätsanforderungen leichtfertig hinweggesetzt und es fast geschafft, unser wunderbares „Trinkwasserversorgungskonzept Betzigau 2030“ in Misskredit zu bringen.
Wir haben nicht umsonst mehr als 10 Mio. € investiert, um dauerhaft nicht nur über genügend sauberes und unbehandeltes Trinkwasser in allen drei Versorgungszonen zu verfügen, sondern auch 98 % unserer Haushalte in Betzigau damit rund um die Uhr mit einwandfreiem Trinkwasser versorgen zu können.
Wenn wir nicht schon wiederholt über die Hintergründe und die Gefahren, dieses Handelns im „Betzigauer Hoigarte“ berichtet hätten, könnte man gutmütiger Weise noch eine gewisse Ahnungslosigkeit annehmen.
Aber so, muss man doch von einer gewissen schädlichen Energie ausgehen, die vermuten lässt, dass Einigen das Schicksal der ganzen Dorfgemeinschaft völlig egal ist.
Aufgrund der satzungsgemäßen Verpflichtung ist jedes Gebäude an die gemeindliche Trinkwasserversorgung anzuschließen und das in diesem Gebäude oder auf dem Grundstück verwendete Trinkwasser ist ausschließlich vom gemeindlichen Wasserwerk zu beziehen.
Von daher bedarf der Betrieb einer Brauchwasseranlage, z.B. Regenwassernutzung für die Toilettenspülung oder Quell- bzw. Brunnenwasser für den Stall zunächst einem Antrag auf Befreiung vom Benutzungszwang der gemeindlichen Trinkwasserversorgungsanlage.
Darüber hinaus muss die Brauchwasseranlage gem. der DIN 1988 entsprechen und über ein vom gemeindlichen Trinkwassernetz vollkommen getrenntes Brauchwassernetz verfügt. Die Installation eines Brauchwassernetzes ist vor Inbetriebnahme vom Wassermeister Thomas Hörmann zu kontrollieren und freizugeben.
Dem Antrag, der vor Inbetriebnahme der Anlage bei der Gemeinde Betzigau eingereicht werden muss, ist eine Planzeichnung beizufügen.
Darüber hinaus ist eine Bestätigung einer zugelassenen Fachfirma vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Anlage der DIN 1988 entspricht und die hygienischen Vorschriften erfüllt.
Die entsprechenden Antragsformulare können bei der Gemeindeverwaltung abgeholt oder telefonisch unter der Tel.-Nr. 0831/ 57502-15 bei Frau Kerstin Lücke angefordert werden.
auch wenn momentan wenig bis gar kein Schnee fällt, so müssen wir doch jeden Tag mit neuen Schneefällen rechnen, die den Einsatz der Winterdienstfahrzeuge rund um die Uhr erforderlich machen.
Um so weniger ist es verständlich, dass die drei FahrerInnen der Lieferwagen und Kleinbusse, trotz wiederholter persönlicher Aufforderung, immer noch die Gartenstraße und den Gehweg zuparken und billigend in Kauf nehmen, dass der Räum- und Streudienst eingestellt werden muss, weil der Traktor mit dem ca. 3,40 m breiten Schneepflug nicht mehr durchkommt.
Sie nehmen so gar in Kauf, dass die dort ansässige Kfz-Werkstatt ihren Geschäftsbetrieb einstellen muss, weil die Kundschaft nicht mehr aufs Firmengelände gelangen kann.
Wir wären den FahrzeugführerInnen sehr dankbar, wenn sie sich einen geeigneten Parkplatz, das kann allerdings kein öffentlicher Parkplatz sein, suchen würden.
Für die Einsicht und das Verständnis bedanken wir uns.
Am Montag dieser Woche hat die Fa. Lässer mit dem Abbruch der „Alten Schmiede“ begonnen.
Um den anfallenden Bauschutt sofort in die bereitstehenden Container verladen zu können, muss die Kirchstraße in diesem Streckenabschnitt halbseitig gesperrt werden.
Die FußgängerInnen bitten wir, entweder die gegenüberliegende Straßenseite zu nutzen oder den Weg auf der anderen Bachseite, beim „ehemaligen Bachbäck“, zu nehmen, um schneller und sicherer zur Kirche bzw. zum Friedhof zu gelangen.
an die Mitglieder des Betzigauer Kulturprogramms
unter der Leitung unseres 2. Bürgermeisters Dieter Häringer
für die Neugestaltung der beiden Umkleideräume
im Bürgerzentrum hinter der Bühne!
Wenn wir uns das „Betzigauer Kulturprogramm“ anschauen, dann stellen wir fest, dass immer mehr Künstlerinnen und Künstler mit Rang und Namen nach Betzigau kommen, um die „Kultur am Ort“ zu bereichern.
Insbesondere Frau Erika Müller mit Unterstützung ihres Mannes, Herrn Heinz Müller, gelingt es immer wieder bekannte Persönlichkeiten für Betzigau zu verpflichten.
Und damit sich diese „Künstlerinnen und Künstler“ aber auch alle anderen, die die Umkleideräume nutzen, wohl fühlen, wurde auf Initiative unseres 2. Bürgermeisters ein neuer Boden verlegt und er hat selbst mit einigen Helferinnen und Helfer die Wände neu gestrichen.
Das Ergebnis kann sich mehr als sehen lassen und mir bleibt nur noch mich bei allen, die hier mitgeholfen haben und das ganze Jahr über sich für unser Kulturprogramm ehrenamtlich einsetzen, herzlich zu danken.
Zum Leidwesen vieler Nachbarn werden aus falsch verstandener Tierliebe hin und wieder großen Futterstellen im Garten angelegt, um Tauben und andere Vögel zu füttern.
Vorwiegend Tauben sammeln sich an diesen Stellen und werden zu einer unerträglichen Plage für die Nachbarn, weil die Tiere nicht nur ihr Eigentum beschädigen, sondern auch Krankheitsüberträger sind, die niemand braucht und schon gar nicht haben möchte.
Tauben koten überall hin, zerpicken das Dach der Nachbarn und verstopfen mit ihrem Nistmaterial die Dachrinnen und bringen noch weiteres Ungeziefer mit. Will man sich gegen sie wehren, muss man viel Geld für Abwehrmaßnahmen in die Hand nehmen.
Zur Verhütung von Gefahren dieser Art für das Leben und das Eigentum, sowie zum Schutz vor einer unerträglichen Verschmutzung der Umgebung, z.B. Taubenkot auf Dächer, Wänden, Fenstersimsen und öffentlichen Gehwegen sowie Straßen hat der Gemeinderat den Erlass einer Verordnung zur Bekämpfung von verwilderter Tauben beschlossen, die am 01.03.2025, also unverzüglich nach ihrer Bekanntgabe, in Kraft tritt.
Ab diesem Zeitpunkt ist es verboten verwilderte Tauben im Gemeindegebiet zu füttern.
Das Fütterungsverbot umfasst auch das Auslegen von Futter und Lebensmittel, wie auf dem Bild zu sehen ist, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden.
Zuwiderhandlungen können nach § 16 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetzt (LStVG) in Verbindung mit § 17 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) mit Geldbuße zwischen 5 € - 1.000 € belegt werden, wenn man Tauben vorsätzlich oder fahrlässig füttert oder Futter bzw. Lebensmittel auslegt, die von Tauben aufgenommen werden.
Im Interesse einer gesunden und von Taubenkot befreiten Umgebung wäre ich allen sehr dankbar, wenn sie ihre Tierliebe auf eine zumindest für Nachbarn erträgliche Art und Weise andere Art und Weise pflegen würden.
Für ihr Verständnis bedanke ich mich.
Um was geht es in diesem Konzept, das jährlich mindestens 7 Mio. € kosten und über die Kreisumlage, abzüglich der Zuschüsse, dauerhaft, also mindestens 10 Jahre lang von den Gemeinden getragen werden soll. Dazu muss die Kreisumlage von derzeit 44,5 % auf mind. 46,5 % erhöht werden.
Für Betzigau bedeutet das Mehrkosten von mindestens 85.000 € jährlich, die in der Gemeindekasse für die Finanzierung eigener Projekte fehlen.
| Einsparmöglichkeiten des Landkreises: | |
| • | Mehrkosten von 7 Mio. Euro jährlich (Preisstand Anfang 2024) |
| • | Fördermittel sind bereits einkalkuliert |
| • | Die genannten Kosten sind konservativ kalkuliert |
| • | Das System wird schrittweise bis Ende 2027 hochgefahren, erste Verbesserungen ab Ende 2025/Anfang 2026. |
| Die vollen Kosten fallen ab dem Haushaltsjahr 2028 an. |
| • | Die Kosten müssen durch den Haushalt des Landkreises und dadurch indirekt über Beiträge der Gemeinden gedeckt werden (Kreisumlage). |
| • | Die Finanzierung basiert auf der Annahme, dass die Gemeinden des Landkreises ca. 4,4 Mio. € über eine 2%ige Erhöhung der die Kreisumlage finanzieren und der Landkreis Oberallgäu ca. 3 Mio. € durch interne Umschichtungen übernimmt. |
| Es geht um: | |
| 1. | einen neuen Fahrplan: Verbindungen von früh bis spät |
| 2. | eine perfekte Abstimmung von Bus und Bahn |
| 3. | und um neue Verbindungen für Lücken im Netz durch Bedarfsverkehre, sogenannte On-demand-Verkehr, also um Angebot auf Anforderung. |
| Was sind Ziele dieses Projektes? | |
| 1. | Stärkung des ländlichen Raumes |
| 2. | Stärkung des Wirtschaftsstandortes Oberallgäu |
| 3. | Verkehrsverlagerung zur Entlastung von Menschen und Natur. |
Das Mobil 365 - Konzept umfasst drei Maßnahmen:
| Ein neuer Fahrplan: | |
| - | Ein umfassendes Fahrplanangebot von Bussen und neuen On-Demand-Diensten verbindet die 28 Gemeinden des Landkreises. |
| - | Die Busse verkehren täglich von etwa 5 Uhr bis 22 Uhr auf den Hauptstrecken und sind auf die Bahn abgestimmt. Am Wochenende sogar bis 23 Uhr. |
| - | Die Abfahrtszeiten sind immer zur gleichen Minute und damit maximal einfach und benutzerfreundlich. Ausnahmen davon sind nur für den Schülerverkehr zulässig. |
Zukünftig könnte aus dem Fahrplangewirr ein übersichtlicher Fahrplan mit leicht zu merkenden Abfahrtzeiten werden.
| Ein Netzwerk an Mobilität | |
| - | Mit einem integralen Taktfahrplan (ITF) wird der Umstieg an wichtigen Knotenpunkten, ähnlich wie in der Schweiz oder Vorarlberg, zuverlässig und ohne lange Wartezeiten möglich. |
| - | Busse erreichen die Knotenpunkte kurz vor den Zügen und fahren wenige Minuten nach deren Ankunft wieder ab. So können Fahrgäste bequem zwischen Bus und Bahn wechseln oder innerhalb des Busnetzes umsteigen. |
| - | Das Busnetz weist 21 Taktknoten auf, bei denen auf die Minute abgestimmt umgestiegen werden kann. |
| Eine schematische Darstellung der Umsteigeknoten bietet die nebenstehende Grafik. Ein Puffer für Verspätungen im Bahnverkehrs ist einkalkuliert. |
| On-Demand-Angebote für wichtige Achsen | |
| - | On-Demand-Angebote bieten individuelle Mobilität „auf Abruf“. Wir planen zusätzliche On-Demand-Angebot auf wichtigen Verbindungsachsen, die mit dem Linienverkehr nicht sinnvoll erschlossen werden können. |
| - | Per App oder Anruf können Sie sich ein Fahrzeug bestellen (Siehe folgende Folie). Es fallen keine Zuschläge zum normalen Ticketpreis an und auch Abos werden selbstverständlich akzeptiert. |
| - | Eine Darstellung der geplanten Bediengebiete sehen Sie nebenstehend. Die Bedienzeiten orientieren sich am Linienverkehr. |
| Folgende Gründe sprechen für den Beitritt von Betzigau: | |
| 1. | Geschaffen wird ein Mobilitätssystem. Umstiege zwischen den Bussen und auf die Bahn soll zukünftig flüssig laufen. Das ist heute die Ausnahme - zukünftig die Regel. |
| 2. | Der Hauptbahnhof Kempten funktioniert als Drehscheibe für alle umgebende Orte, sodass Betzigau mit einem Umstieg hier zügige Verbindungen in die umgebenden Orte, aber auch nach Ulm, Augsburg, München oder Oberstdorf erhält. |
| 3. | Zwischen 5 und 22 Uhr ist Betzigau mit Wildpoldsried und Kempten verbunden. So früh, dass man gut zur Arbeit pendeln kann. Am Wochenende (Freitag/Samstag) sogar bis 23 Uhr, sodass auch die Freizeit abgedeckt ist. Heute beginnt der Busverkehr um 7 Uhr und endet um 20 Uhr.Hinweis: Evtl. können Kosten für das AST (Anrufsammeltaxi) eingespart werden.Späteste Abfahrtszeiten:SO-DO 0.15 Uhr - FR& SA 1.05 Uhr |
| 4. | Der Umstieg auf z.B. den Kemptener Ringbus (Schumacher Ring) und dann am Hauptbahnhof Kempten auf die Bahn ist fest eingeplant. |
| 5. | Erhalten wird die Anbindung an Kraftisried / Unterthingau mit Verbindung bis Marktoberdorf. Je nach Bereitschaft des Ostallgäus wäre hier langfristig ebenfalls ein durchgetakteter stündlicher Verkehr möglich. |
| 6. | Nicht geplant sind Querverbindungen um Kempten herum. Hierfür ist der Bedarf z.B. in Form von Pendelbeziehungen (Arbeitstätige und Schüler) zu gering. |
Wie könnte eine Finanzierung aus Betzigauer Sicht aussehen?
Nachdem im Jahre 2026 die Buskonzessionen auf Landkreisebene neue vergeben werden, müssen schon jetzt die Weichen gestellt werden.
Die zu erwartenden Mehrkosten von ca. 85.000 € jährlich könnten über die Erhöhung der nachfolgend aufgeführten Hebesätze abgedeckt werden.
1. Erhöhung der Grundsteuer A - Hebesatz zur Zeit 330
2. Erhöhung der Grundsteuer B - Hebesatz zur Zeit 370
3. Erhöhung der Gewerbesteuer - Hebesatz zur Zeit 330
Nachdem dieses neue ÖPNV-Verkehrskonzept mobil 354 der Gemeinde Betzigau keine wesentlichen Vorteile bringt und deshalb in Teilen noch überarbeitet werden muss, hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst:
| 1. | Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Projekt ÖPNV Angebotskonzeption mobil 365 zur Kenntnis und begrüßt grundsätzlich die Initiative zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes des Landkreises ab dem Jahr 2026 und bemängelt gleichzeitig, dass dieses Konzept keine signifikanten Verbesserungen für Wildpoldsried und Betzigau vorsieht. |
| 2. | Aus Sicht der Gemeinde kann der dadurch entstehende höhere Finanzbedarf des Landkreises für die ÖPNV - Angebotskonzeption mobil 365 durch eine 2 %-ge Kreisumlagen-Erhöhung unter Berücksichtigung, dass der weitere Finanzierungsbedarf durch Einsparungen im Kreishaushalt eingebracht wird, mitgetragen werden, wenn die On-Demand-Verkehre auf Betzigau u. W-ried ausgedehnt werden. |