Abbildung 1: Geltungsbereich der gegenständlichen Bebauungsplanänderung, unmaßstäblich
Abbildung 2: Geltungsbereich der gegenständlichen Flächennutzungsplanänderung, unmaßstäblich
der Billigungsbeschlüsse zur erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes “Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus“ sowie des Bebauungsplanes “Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus“
| 1. | Bekanntmachung der Billigungsbeschlüsse |
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 09.03.2023 die Entwürfe von Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Planzeichnungen, Satzung und Begründungen mit gemeinsam erstelltem Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut, verkürzt öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich der 7. Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1991 (TF), 1991/2 und 1993 (TF, Verkehrsfläche), alle Gemarkung Betzgiau.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1991 (TF), 1991/2 und 1993 (TF, Verkehrsfläche), alle Gemarkung Betzgiau.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 09.03.2023. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
| 2. | Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung |
Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes werden mit Begründungen in der Zeit vom:
Montag, den 03.04.2023, bis einschließlich Freitag, den 21.04.2023
während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können im Internet eingesehen werden unter
Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung bei der Gemeinde auch schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum grundsätzlich im Internet verfügbar. Gelegenheit zur Erörterung ist auf fernmündlichem bzw. elektronischem Wege zu bevorzugen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, und dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Boden, Wasserwirtschaft, Biotopschutz, Artenschutz, Emissionen, Denkmalschutz, Landschaftsplan.