Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereiches der gegenständlichen Bauleitplanung, unmaßstäblich
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 09.03.2023 die Aufstellung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB „Wieseris“, 1. Änderung, beschlossen und in derselben öffentlichen Sitzung den Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1204 (TF) und 1205 (TF, Straße), beide Gemarkung Betzigau.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 09.03.2023. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf der Außenbereichssatzung wird mit Begründung in der Zeit vom:
Montag, den 03.04.2023, bis einschließlich Mittwoch, den 03.05.2023
während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können im Internet eingesehen werden unter
http://www.betzigau.de/
Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung bei der Gemeinde auch schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum grundsätzlich im Internet verfügbar. Gelegenheit zur Erörterung ist auf fernmündlichem bzw. elektronischem Wege zu bevorzugen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.