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Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 6/2024
Aus dem Rathaus
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Nach der Chlorierung aller Trinkwasserleitungen



entspricht das Betzigauer Trinkwasser in der Tiefzone wieder der Trinkwasserverordnung

und kann bedenkenlos getrunken werden!

In der letzten Ausgabe unseres „Betzigauer Hoigarten“ haben wir über eine weniger bekannte Art von coliformen Keimen, nämlich den „Buttiauxella“ berichtet, der in unserem Trinkwasserversorgungssystem der Tiefzone nachgewiesen wurde.

Diese äußerst seltene Form der bakteriologischen Verunreinigung ist sehr hartnäckig und nur dann endgültig zu eliminieren, wenn man die Stelle, an der die Verunreinigung ins Trinkwassernetz eingebracht wurde, beseitigen kann.

Wenn dies nicht gelingt, nisten sich die Mikroorganismen in den über viele Jahre hinweg gebildeten Biofilter der Trinkwasserleitungen ein und treiben dort ihr Unwesen.

Sie werden immer wieder bei den regelmäßig durchgeführten Trinkwasserkontrollen als „coliforme Keime der Art „Buttiauxella“ nachgewiesen.

Auch wenn dieses Bakterium die menschliche Gesundheit nicht gefährdet, so werden wir erst dann Ruhe bekommen, wenn es vollständig beseitigt sein wird.

Vor dem Hintergrund dieser neuen Erkenntnis kontrollieren wir noch in dieser Woche die Leitungsinnenwände der zuletzt hergestellten Hausanschlüsse, weil das Bakterium nur an offenen Systemstellen eingebracht werden kann.

Sollten die Untersuchungsergebnisse positiv sein und sich unsere Vermutung bestätigen, dann müssen die kontaminierten Materialen ausgebaut und durch neue Produkte ersetzt werden, weil dieser Keim nur dann dauerhaft aus dem Versorgungsnetz vertrieben wird, wenn die tatsächliche Ursache beseitig werden kann.

Die Chlorung des Trinkwassers

wurde am Mittwoch, den 13.03.2024 eingestellt:

Seit Mittwoch vergangener Woche wird das Trinkwasser nicht mehr gechlort, die täglichen Rohrnetzspülungen wurden eingestellt, weil ein Chlorgehalt im Trinkwasser nicht mehr messbar war.

Am Montag dieser Woche hat unser Wassermeister Thomas Hörmann mit seinen autorisierten Kollegen an 8 Probeentnahmestellen Trinkwasserproben entnommen.

Alle 8 Proben sind einwandfrei und entsprechen in vollem Umfang der Trinkwasserverordnung.

Die zurückliegende Zeit war für uns alle „hart“. Insbesondere meine Kollegen vom Bauhof haben sich Tag und Nacht in den Dienst der Sache gestellt und dafür bin ich Ihnen sehr dankbar.

Auch Ihnen allen danke ich nochmals für ihre Geduld und ihre Unterstützung in einer „schwierigen Versorgungszeit“ sehr herzlich.

Die Brut- und Setzzeit hat begonnen!

Wenn es auch in Bayern keine allgemein gültige Anleinpflicht für Hunde gibt, so sollten Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer im Frühjahr auf die Brut- und Setzzeiten der Wildtiere Rücksicht nehmen. Im Bestand gefährdete oder bedrohte Wildarten sollten keinesfalls an ihren Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten gestört werden.

Insbesondere mit Blick auf das bei Spaziergängerinnen und Spaziergänger beliebte „Weihergebiet“, in dem viele Bodenbrüter beheimatet sind, sollte auf jeden Fall der „Freund des Menschen“ seinen „Liebling“ nur angeleint ausführen und der Spazierweg nicht verlassen werden.

Ich bedanke mich für ihr Verständnis