Als Vertreter der Kirchenverwaltung und des Kindergartens durfte der 1. Bürgermeister Roland Helfrich den Kirchenpfleger, Herrn Willi Karg und die Leiterin des Kindergartens, Frau Franziska Pätzold, begrüßen.
Zunächst betonten beide die gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Kirchenverwaltung zum Wohle unseres Kinderhauses und beschrieben sehr ausführlich die aktuelle Situation.
Mit Blick auf den guten Ruf des Hauses und das sehr angenehme Arbeitsklima konnten in der Vergangenheit alle rund 40 Arbeitsplätze mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzen werden.
Neben den allgemeinen Kostensteigerungen werden die Betriebskosten dieser Einrichtung maßgeblich von den Personalkosten bestimmt und haben damit automatisch Auswirkungen auf die Kostenkalkulation der gesamten Einrichtung.
Vor dem Hintergrund dieser nicht aufzuhaltenden Entwicklung blieb der Kirchenverwaltung leider keine andere Wahl, als die Kindergartengebühren ab dem neuen Kindergartenjahr 2025/2026 anzuheben:
Für eine Betreuungszeit von bspw. 5 Std. - 6 Std. erhöht sich der monatliche Betreuungsbetrag im Kindergarten von derzeit 120,-- € auf 135,-- €.
Von diesen monatlichen Betreuungskosten ist der vom Freistaat Bayern gewährte Kindergartenzuschuss von 100,-- € abzuziehen, so dass monatlich lediglich ein familiärer Eigenanteil von 35,-- € selbst getragen werden muss. Das sind nicht einmal 0,50 € für die monatlichen Betreuungsstunden. Sie sind sicherlich mit uns der Meinung, dass das niemanden finanziell überfordert, aber mehr als ein preiswertes Angebot dafür, dass mein Kind in dieser Zeit in einer wunderbaren und gut ausgestatteten Einrichtung von qualifizierten Fachkräften betreut, pädagogisch gefördert und die Gemeinschaft von Gleichaltrigen erfahren darf.
Wir bedanken uns bei Herrn Willi Karg und Herrn Richard Müller für ihr ehrenamtliches Engagement im Auftrag der Kirchenverwaltung, aber auch bei unseren Herrn Hochwürdigen Herrn Pater Jacek für die gegenseitige Unterstützung und die gute Zusammenarbeit und selbstverständlich und in gleicher Weise bei der Leiterin unseres Kindergartens „St. Afra“ sowie all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre unendliche Geduld, ihren täglichen Einsatz und ihre erfolgreiche Arbeit zum Wohle unserer Kinder.
Obwohl einzelne Gemeinderäte den 1. Bürgermeister für seine zögerliche Haltung bei der Umsetzung dieses Gemeinderatsbeschlusses gerügt haben, wies er darauf hin, dass schon sehr frühzeitig erkennbar war, dass die allen Orts aufgestellten „Mitfahrbänkle“ eine gut gemeinte Idee waren, aber leider in keinem Dorf die gewünschte Zustimmung der Bevölkerung fand und auch nicht absehbar ist, dass sich ein Bedarf dieser Art in Kürze ergeben wird.
Mehrheitlich hob der Gemeinderat den Beschluss vom 22.07.2021 auf.
Sollte sich in Zukunft tatsächlich ein Bedarf dieser Art ergeben, kann der dann zuständige Gemeinderat jederzeit wieder eine Entscheidung zu diesem Thema treffen.
Nachdem es immer wieder vorkommt, dass die niedrige Einzäunung der Grünanlage am Ortseingang aus unterschiedlichen Gründen beschädigt werden, bat die Verwaltung den Gemeinderat darüber nachzudenken, ob sie nicht gänzlich beseitigt werden kann, weil sie weder eine wirksame Schutzfunktion erfüllen noch gestalterisch in besonderer Weise in Augenschein tritt.
Nach dem Austausch aller Argumente entschied sich der Gemeinderat für die Beibehaltung dieser kleinen Zaunanlage zum Schutze der Grünanlage.
Aus Gründen der Solidarität hat sich der Gemeinderat für die anteilige Übernahme der Planungskosten für den ursprünglich geplanten Verkehrsübungsplatz in Waltenhofen in Höhe von 2.173,15 € entschieden.
Das AÜW beabsichtigt mit dem sog. LoRaWAN-Projekt am Markt aktiv zu werden und stellt verschiedene funktechnische Überwachungs-möglichkeiten, z.B. Winterdienst-Straßenglättemessung mit Kameraüberwachung, Meldung der Füllstandsmenge bei Abfalleimer usw. zur Verfügung.
Im Rahmen dieses Projektes würde das AÜW der Gemeinde Betzigau für Testzwecke bzw. zur Gewinnung von digitalen Wasserzähler-Verbrauchswerten 50 digitale Wasserzähler kostenlos zur Verfügung stellen, um die jährliche Wasseruhrenablesung künftig überflüssig machen zu können.
Darüber hinaus stehen die Chancen für eine Verlängerung der Eichfrist von derzeit 6 Jahren auf evtl. 12 od. sogar 15 Jahren gut, sodass erhebliche Arbeitszeit- u. Kosteneinsparungen erzielt werden könnten.
Besonders interessant ist auch die Fehlfunktion- und Leckage-Erkennung, die Wasserverluste weiter reduzieren könnten.
Der Gemeinderat sprach sich für den Einsatz von 50 digitalen Wasserzähler zu Testzwecken und damit für eine zeitlich begrenzte Zusammenarbeit in diesem Bereich mit dem AÜW aus.