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Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus
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Urlaubszeit ist Wohnmobil- und Wohnwagenzeit!

Zunehmend können wir beobachten, wie die Freizeitmobile und Wohnwagen ihre Quartiere verlassen und mit ihren Besitzerfamilien auf Reise gehen.

So ein eigenes Ferienhaus auf vier Rädern ist schon was Tolles! Das ist sicherlich eine wunderbare Art zu Reisen, die grenzenloses Reisevergnügen verspricht und das sei auch jeder und jedem gegönnt, die bzw. der diese Art von Reisen liebt.

Gleichwohl kommt es immer wieder vor, dass diese großen Fahrzeuge, mangels eines geeigneten eigenen Stellplatzes, einfach am Straßenrand abgestellt und so dem Nachbarn die Aussicht auf unzumutbare Weise eingeschränkt bzw. versperrt wird.

Abgesehen davon, dass die zur Verfügung stehenden Parkräume am Straßenrand keine Dauerstellplätze sind, bitten wir alle Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer kurz darüber nachzudenken, ob dem lieben Nachbarn diese dauerhafte Sichtbeeinträchtigung wirklich zugemutet werden kann. Auch ein im Garten geparkter Wohnwagen kann Ihre Nachbarn beeinträchtigen – sowohl rein optisch als auch durch Schatten, die das „Ferienhaus auf vier Rädern“ auf das Grundstück nebenan wirft.

Wir bitten Sie im Sinne einer guten Nachbarschaft auf gegenseitige Rücksichtnahme!

Vielen Dank für ihr Verständnis.