Für die bevorstehende Europawahl am Sonntag, den 09. Juni 2024 suchen wir noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Die Gemeinde Betzigau ist in drei Stimmbezirken und zwei Briefwahlbezirke eingeteilt.
Wahlhelferin und Wahlhelfer kann jede Person sein, die selbst wahlberechtigt ist, am Wahltag also
| - | Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist, |
| - | das 16. Lebensjahr vollendet hat und |
| - | seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. |
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In der Regel arbeiten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer entweder in einer Vormittags- oder Nachmittagsschicht und werden dann am Abend für die Auszählung wieder benötigt.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Briefwahlbezirke treffen sich um 15.00 Uhr in den Auszählungsräume.
!!Neu!!
Bei der Europawahl 2024 sind erstmals auch alle Personen, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt. Somit können aus 16-jährige sich als Wahlhelferin und Wahlhelfer melden.
Falls Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, bitten wir Sie, sich bei der Gemeindeverwaltung unter der Tel. Nr. 0831/57502- 11 (Herr Lang) zu melden oder per e-mail an bernhard.lang@betzigau.de