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Betzigauer Hoigarte Amtsblatt der Gemeinde Betzigau
Ausgabe 9/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Gemeinderat

1.

Vereidigung von Herrn Norbert Christlbauer als Nachfolger für den am 01.04.2025 verstorbenen Gemeinderat, Herrn Dr. Valentin Sauerer.

Zu Beginn dieser Gemeinderatssitzung berief und vereidigte der 1. Bürgermeister Roland Helfrich den Listennachfolger von Herrn Dr. Valentin Sauerer auf der Wahlliste der „Überparteilichen Wählergruppe Betzigau“ als neues Mitglied des Gemeinderates und vereidigte ihn unter Abgabe des nachfolgend abgedruckten Amtseids:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der 1. Bürgermeister Roland Helfrich bedankte sich für die Bereitschaft dieses Ehrenamt anzunehmen und wünschte Herrn Christlbauer viel Erfolg.

2.

Bauleitplanung BBPl. "Mitten im Ort"

- Aufstellung des Bebauungsplans "Mitten im Ort"

- Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan "Mitten im Ort"

Mit der Aufstellung des BBPl. „Mitten im Ort“ werden die planerischen Voraussetzungen für die Realisierung unseres „Mehrgenerationen-Wohnprojektes“ mitten im Ort geschaffen.

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Planentwurf beraten und der Billigungsbeschluss, der im öffentlichen Teil dieser Ausgabe öffentlich bekanntgegeben wird, gefasst.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes orientieren sich sehr stark an der weit fortgeschrittenen Planung des Planungsbüros Hahn & Jensch aus München.

3.

Bauleitplanung EBS "Gewerbegebiet am Bahndamm"

- Abwägung und Beratung des Entwurfes mit Billigungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

"Gewerbegebiet am Bahndamm"

Ebenfalls in der letzten Sitzung wurde über den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Gewerbegebiet am Bahndamm“ über die Abwägung und über den Entwurf der Einbeziehungssatzung beraten und die Abwägung vorgenommen.

Mit der Aufstellung dieser sog. „Einbeziehungssatzung“ werden notwendige bauliche Erweiterungsmöglichkeiten für die Firma KE-Tec eröffnet.

4.

Erlass der Haushaltssatzung für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt für das Jahr 2025 mit allen Anlagen und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 - 2028.

Einstimmig hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung den Haushalt für das Jahr 2025 verabschiedet.

Dieser Haushaltsplan schließt in Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 9.024.540 € und im Vermögenshaushalt mit 5.430.978 € ab.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt, das ist einer der Gradmesser für eine wirtschaftliche Verwendung der uns zu Verfügung stehenden Steuermitteln, beläuft sich auf 1.035.675 € und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 245.855 € höher.

Die Zuführung vom Vermögenshaushalt zur „Allgemeinen Rücklage“ beläuft sich auf 1.389.524 € und wird dringend für die Finanzierung der Zukunftsprojekte benötigt.

Die Hebesätze bleiben unverändert:

1. Grundsteuer:

a) land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke: —  330 v. H.

b) bebaute Grundstücke:  — 370 v. H.

2. Gewerbesteuer:  — 330 v. H.

Dieser Haushalt sieht grundsätzlich keine neue Kreditaufnahme vor.

Lediglich durch den Ankauf des Anwesens Mathias in der Hauptstr. 2 wird der Kaufpreis deshalb fremdfinanziert, weil sich das Objekt selbst tragen wird.

Als ordentliche Tilgung ist heuer ein Betrag von 395.834 € vorgesehen.

Damit reduziert sich die Verschuldung der Gemeinde aktuell auf einen Betrag von 2.213.235 €.

Das entspricht einer pro Kopf-Verschuldung von 735,54 €.

Diese positive Entwicklung der Gemeinde ist deshalb besonders erfreulich, weil wir in den letzten 29 Jahren ca. 65 Mio. € in die Infrastruktur unserer Gemeinde investiert und darüber hinaus noch 75 ha Entwicklungsfläche kaufen konnten.

Damit verfügt die Gemeinde über ein erhebliches Flächenpotential, das für weitere Investitionen genutzt werden kann.

Die Finanzlage der Gemeinde wird, obwohl im Vergleich zu vielen anderen Gemeinde, günstigen Beitrags- und Gebührensituation erhoben werden, als derzeit positiv beurteilt.

Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (31.12.2028) ist allerdings eine weitere Beurteilung mit Blick auf die fragile Wirtschafts- und Finanzsituation nicht möglich.

Von daher gilt nach wie vor der Grundsatz „Maßhalten“, um für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben auch finanziell gerüstet zu sein.

5.

Erwerb eines Elektrofahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof!

Um auch in Zukunft die vielfältigen Aufgaben des Bauhofes effizient und zielgerichtet wahrnehmen zu können, wird insbesondere für die fachliche Betreuung und Verwaltung der zahlreichen gemeindlichen Immobilien ein weiteres Fahrzeug benötigt.

Aufgrund der Tatsache, dass dieses Fahrzeug überwiegend im Nahbereich eingesetzt wird, haben wir uns für die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges der Marke Renault Kangoo zum Preis von 31.190 € entschieden.

Mit dem Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages werden wir allerdings noch so lange zuwarten, bis die endgültigen Förderbestimmungen für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen durch die neue Bundesregierung in Kraft gesetzt werden.

6.

Renovierung des Gasthofes Hirsch;

A) Farbgestaltung der Außenfassade,

B) Gestaltung eines filigranen Glasdaches über dem Eingangsbereich.

Die Entscheidungen über den neuen Farbanstrich und die Auswahl eines ansprechenden Glasdaches über dem Eingang zum Gasthof Hirsch sowie über die Gestaltung der Außenwerbung wurde in den Bauausschuss verwiesen.

Die Mitglieder dieses Gremiums werden sich demnächst vor Ort treffen und entsprechende Beschlüsse fassen, damit, wie geplant, Ende Juni/ Anfang Juli mit der Erneuerung der Außenfassade begonnen werden kann.

7.

Erneuerung der MSR-Regelungstechnik für die Schule, Turnhalle und Kegelbahn:

Um künftig die technischen Einrichtungen der Schule u. der Turnhalle, wie bspw. die Heizung und Lüftung in den einzelnen Bereichen besser aufeinander abstimmen und die tatsächliche Belegung in den jeweiligen Räumen zielgenau steuern und damit erhebliche Energiekosten einsparen zu können, ist der Einbau einer passgenauen MSR-Regelungstechnik in Zusammenarbeit mit den Firmen Hander, Greiner und Hörburger geplant.

8.

Erwerb des Anwesens Hauptstraße 2 in Betzigau:

Mit Blick auf die Wahrnehmung zukünftiger Gestaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Dorf- und Innengestaltung, hat die Gemeinde Betzigau das ehemalige Anwesen „Bäckerei Mathias“ erworben.

Der notariellen Beurkundung gingen sehr vertrauensvolle und zielorientierte Verhandlungen mit der Eigentümerin des Gebäudes voraus und führten letztendlich zu einer für beide Seiten guten und einvernehmlichen Einigung.

In diesem Zusammenhang bedanke ich mich sehr herzlich für die konstruktiven, offenen und zielgerichteten Gespräche und auch für das Verständnis zur Einhaltung bestimmter gemeindlicher Entscheidungswege.