Seit 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden, weil sie aufgrund der seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und ihrer teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in ihrer Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen haben.
Das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder soll vereinheitlicht werden, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder sollen beseitigt werden um damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.
Hinsichtlich der Einreisebestimmungen bitten wir Reisende, sich z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen!