Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung vom 24.11.2025 Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über:
| 1. | Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenverteilung im Vorstand, Entschädigung der Vorstandsmitglieder |
| 1.1. | Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG–, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestimmungen |
| 1.2. | Bestellung des "örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vorstands" |
| 1.3. | Bestellung des Wegebaumeisters |
| 1.4. | Bestellung des Pflanzmeisters |
| 1.5. | Sitzungen des Vorstands |
| 1.6. | Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder |
| 2. | Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge), Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen) |
| 2.1. | Bestimmungen und Festsetzungen über Vorschüsse (später Beiträge) nach § 19 FlurbG |
| 2.2. | Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen) |
| 2.3. | Bestellung der Kassenprüfer |
| 3. | Sonstiges |
| 3.1. | Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen |
| 3.2. | Schutz der neu gebauten Wege |
| 3.3. | Schutz von Bodendenkmälern |
| 3.4. | Schutz der vorhandenen Grünbestände |
| 3.5. | Öffentliche Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt |
| 3.6. | Hinterlegung der Beschlussniederschriften |
| 3.7. | Bekanntmachungen |
| 3.8. | Datenschutz |
| 4. | Bekanntmachung dieser Niederschrift |
Eine Kopie der Niederschrift, die Datenschutzgeschäftsordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken und die Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Oberfranken – VLE – liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus: vom 09.01.2026 mit 23.01.2026 in Gemeinde Bischberg, Schulstraße 16, 96120 Bischberg
Nach diesem Zeitpunkt können o. a. Unterlagen beim örtlich Beauftragten, Herrn Horst Brehm eingesehen werden.