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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtiger Hinweis für Garageninhaber und Garagenmieter

In unserer Gemeinde wurde zunehmend festgestellt, dass immer mehr Garagen nicht mehr ausschließlich als Stellplätze für Kraftfahrzeuge genutzt werden, sondern auch als Lagerflächen für Möbel, Geräte und andere Gegenstände, die eigentlich in Kellerräumen untergebracht werden sollten. Diese Praxis führt dazu, dass der Parkdruck auf öffentlichen Straßen und Flächen immer weiter ansteigt und die ohnehin begrenzten Parkmöglichkeiten überlastet werden. Dies hat zu zahlreichen Beschwerden von Anwohnern geführt.

Rechtslage zur Garagennutzung:

Garagen dürfen in Deutschland ausschließlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und fahrzeugbezogenem Zubehör genutzt werden. Die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) regelt in Bayern die Bauanforderungen und Nutzungsvorgaben für Garagen und Stellplätze. Eine Nutzung als Lager für nicht fahrzeugbezogene Gegenstände oder als Werkstatt ist nicht erlaubt und stellt eine Zweckentfremdung dar.

Mögliche rechtliche Folgen:

Die unsachgemäße Nutzung von Garagen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Laut der Bayerischen Bauordnung (Art. 79 Abs. 1 Nr. 8 BayBO) können bei Verstößen gegen diese Vorschriften Bußgelder von bis zu 500.000 EUR verhängt werden.

Um weiteren Missverständnissen und rechtlichen Problemen vorzubeugen, appellieren wir an alle Garageninhaber/Garagennutzer, ihre Garagen ausschließlich für die gesetzlich vorgeschriebene Nutzung zu verwenden. Wir möchten Sie bitten, die Garagen nicht als Lagerflächen oder Werkstätten zu missbrauchen.

Gemeinsam für eine faire und ordnungsgemäße Nutzung unserer Ressourcen!

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Gemeinde Bischberg
Ihr SG 12 Planen/Bauen