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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung Sachsenweg

Die unterfertigte Behörde erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO in Verbindung mit Art. 1 und 2 des Gesetzes zum Vollzug der StVO

aus Gründen der Sicherheit und Ordnung

folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Bischberg

Anordnung Haltverbot:

Im Sachsenweg wird - Höhe der Kfz-Werkstatt - auf eine Länge von ca. 25 m (beginnend am Anwesen Leithe 9 bis zur Einmündung in die Hauptstraße) ein absolutes Haltverbot angeordnet.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Bischberg, 31.03.2023
Gemeinde Bischberg
-Örtliche Straßenverkehrsbehörde-