Die unterfertigte Behörde erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO in Verbindung mit Art. 1 und 2 des Gesetzes zum Vollzug der StVO
aus Gründen der Sicherheit und Ordnung
Bischberg
Anordnung Gehweg:
Im neu ausgebauten Kastanienweg wird der Seitenstreifen als Gehweg - Zeichen 239 - ausgewiesen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.