Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung

Die unterfertigte Behörde erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO in Verbindung mit Art. 1 und 2 des Gesetzes zum Vollzug der StVO

aus Gründen der Sicherheit und Ordnung

folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Bischberg

Anordnung Gehweg:

Im neu ausgebauten Kastanienweg wird der Seitenstreifen als Gehweg - Zeichen 239 - ausgewiesen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Bischberg, 31.03.2023
Gemeinde Bischberg
-Örtliche Straßenverkehrsbehörde-