| Sitzungstag: | Donnerstag, 19. März 2026, 18:00 Uhr |
| Sitzungsort: | Sitzungssaal des Rathauses Bischberg |
Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr im Sitzungssaal und stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
| TOP 18 | Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg; 8. Änderung des Bebauungsplanes Weinberge im Bereich der Flurnummer 229 und 230/3, Gemarkung Bischberg - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberge", Gemeinde Bischberg.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
| Abstimmung: | Für: | 15 | Gegen: | 0 |
2. Billigungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg billigt den Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberge" in der Fassung vom 19. März 2026 mit folgenden Änderungen:
Der Satz: „Es gilt die Stellplatzsatzung (StS) der Gemeinde Bischberg vom 01. Oktober 2025; wird konkretisiert. Er lautet neu: „Es gilt die Stellplatzsatzung der Gemeinde Bischberg vom 01. Oktober 2025; je Wohneinheit sind jedoch mindestens zwei Stellplätze herzustellen."
| Abstimmung: | Für: | 15 | Gegen: | 0 |
3. Beschluss zur Durchführung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt, mit dem o. g. Bauleitplanentwurf die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung zu beteiligen.
| Abstimmung: | Für: | 15 | Gegen: | 0 |
| TOP 19 | Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg; 10. Änderung des Bebauungsplanes Röthelbachweg-Kirchberg im Bereich der Flurnummer 327/4, Gemarkung Bischberg - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg billigt den Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes „Röthelbachweg - Kirchberg", Gemeinde Bischberg in der Fassung vom 19. März 2026 mit folgenden Änderungen:
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
| Abstimmung: | Für: | 15 | Gegen: | 0 |
2. Billigungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg billigt den Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberge" in der Fassung vom 19. März 2026 mit folgenden Änderungen:
Der Satz: „Es gilt die Stellplatzsatzung (StS) der Gemeinde Bischberg vom 01. Oktober 2025; wird konkretisiert. Er lautet neu: „Es gilt die Stellplatzsatzung der Gemeinde Bischberg vom 01. Oktober 2025; je Wohneinheit sind jedoch mindestens zwei Stellplätze herzustellen."
| Abstimmung: | Für: | 15 | Gegen: | 0 |
3. Beschluss zur Durchführung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt, mit dem o. g. Bauleitplanentwurf die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung zu beteiligen.
| Abstimmung: | Für: | 15 | Gegen: | 0 |
GR Alois Pfohlmann erscheint zu TOP 20.
| TOP 20 | Umlegungsverfahren; Durchführung der Umlegung nach § 82 BauGB für die Grundstücke Fl.-Nr. 412/17, 414,414/1, 414/2, 414/3, 414/9, 415/5, 415/6, 415/7 und 415/8, Gemarkung Bischberg |
Feststellungsbeschluss:
Gemäß Art. 49 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat fest, dass der Erste Bürgermeister Michael Dütsch als Eigentümer persönlich beteiligt ist. Er ist daher von der Beratung und Abstimmung zu TOP 20 auszuschließen.
| Abstimmung: | Für: | 15 | Gegen: | 0 |
Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Die Ausführungen des Zweiten Bürgermeisters Tobias Knoblach dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt nach Erörterung mit den Eigentümern gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung die Durchführung der vereinfachten Umlegung „Leithe", Gemarkung Bischberg.
Die vereinfachte Umlegung führt die Bezeichnung „Leithe".
Im Geltungsbereich der Umlegung befinden sich die Flurstücke 412/17, 414,414/1, 414/2, 414/3, 414/9, 415/5, 415/6, 415/7 und 415/8, Gemarkung Bischberg.
Die Flächen, die im Rahmen der Umlegung getauscht oder abgetreten werden, werden einheitlich mit einem Wert von 240,00 EUR/m² angesetzt. Dieser Wert entspricht dem amtlich festgestellten Bodenrichtwert (Stand 2024) für das betroffene Gebiet. Sofern bereits zuvor ein Flächentausch zwischen der Kommune und einem Grundstückseigentümer erfolgt ist, gilt der im jeweiligen Kaufvertrag vereinbarte Wert; ein hierbei vereinbarter verminderter Preis jedoch nur bis höchstens in dem Umfang der seinerzeit abgekauften Fläche. Dies gilt auch für etwaige Rechtsnachfolger.
Das Verzeichnis zur vereinfachten Umlegung bildet Grundlage dieses Beschlusses.
| Abstimmung: | Für: | 15 | Gegen: | 0 |
Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch nimmt an der Abstimmung nicht teil.
| TOP 21 | Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg; Entwicklung des Grundstücks Flurnummer 712, Gemarkung Bischberg – Beauftragung des Planungsbüros |
Der Tagesordnungspunkt wird infolge eines Antrags zur Geschäftsordnung, wie in der Fraktionsbesprechung vorbesprochen, abgesetzt.
| Abstimmung: | Für: | 16 | Gegen: | 0 |
| TOP 22 | Kommunales Ortsrecht; Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Sondersatzung/Ausbaubeitragssatzung -SS/ABS-) |
Der Gemeinderat Bischberg beschießt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Sondersatzung/Ausbaubeitragssatzung -SS/ABS-) in der derzeit gültigen Fassung aufzuheben. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung ordnungsgemäß ausfertigen zu lassen und bekannt zu machen.
| Abstimmung: | Für: | 16 | Gegen: | 0 |
| TOP 23 | Kommunales Ortsrecht; Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung -ABS-) |
Der Gemeinderat Bischberg beschießt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS-) in der derzeit gültigen Fassung aufzuheben. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung ordnungsgemäß ausfertigen zu lassen und bekannt zu machen.
| Abstimmung: | Für: | 16 | Gegen: | 0 |
| TOP 24 | Regionalwerke Bamberg GmbH; Zustimmung zur Auflösung der Gesellschaft |
Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Regionalwerke Bamberg GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
| 1. | Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
| 2. | Herr Steffen Nickel ist als Geschäftsführer abberufen. |
| 3. | Ist nur ein Liquidator bestellt, so ist er alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. |
| 4. | Zum Liquidator wird Herr Steffen Nickel, geboren am 14.03.1985, wohnhaft in Gundelsheim, bestellt. Er vertritt die Gesellschaft gemäß der allgemeinen Vertretungsregelung und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |
| 5. | Das Geschäftsjahr soll unverändert identisch mit dem Kalenderjahr sein. |
| 6. | Nach Durchführung der Liquidation wird das Vermögen der Gesellschaft (Stammkapital, Kapitalrücklagen und Bilanzgewinn) unter die Gesellschafter nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile verteilt. |
| Abstimmung: | Für: | 16 | Gegen: | 0 |
| TOP 25 | Aufhebung des Beschlusses zur Ehrung langjähriger Gemeinderatsmitglieder, zusätzliches Präsent bei einer Gemeinderatstätigkeit von mehr als vier Legislaturperioden (24 Jahre) (WV GR TOP 14/2014) |
Der Beschluss des Gemeinderats Bischberg vom 10. April 2014 (TOP 14/2024) über die pauschale Auszeichnung von Gemeinderatsmitgliedern nach mehr als vier Legislaturperioden wird aufgehoben.
Künftige Verabschiedungen langjähriger Gemeinderatsmitglieder erfolgen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Mittelbewirtschaftung aus den entsprechenden Haushaltsmitteln.
| Abstimmung: | Für: | 16 | Gegen: | 0 |
| TOP 26 | Breitbandausbau im Gemeindegebiet; Aktueller Sachstandsbericht |
Es wird ein gesonderter Pressebericht veröffentlicht – ohne Abstimmung
| TOP 27 | Mitteilungen und Verschiedenes; |
Anschließend folgt die nichtöffentliche Sitzung. Die Sitzung endet um 19:45 Uhr.
Die in der Sitzung gefassten Beschlüsse zum Erlass von Satzungen und Bekanntmachungen bzw. der aktuelle Sachstandsbericht zum Thema „Breitbandausbau" werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gesondert im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts der Gemeinde Bischberg zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
Bischberg, 20. März 2026