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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Sondersatzung/Ausbaubeitragssatzung -SS/ABS-)

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg hat am 19. März 20026 den Erlass der Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Sondersatzung/Ausbaubeitragssatzung -SS/ABS-) der Gemeinde Bischberg beschlossen. Die Satzung wird gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO bekanntgegeben.

Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Sondersatzung/Ausbaubeitragssatzung -SS/ABS-)
Vom 19. März 2026

Auf Grund des Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 642) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Bischberg folgende Satzung:

§ 1 Aufhebung

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Sondersatzung/Ausbaubeitragssatzung -SS/ABS-) in der derzeit gültigen Fassung wird aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bischberg, 19. März 2026

Gemeinde Bischberg

Michael Dütsch
Erster Bürgermeister