Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg hat am 19. März 20026 den Erlass der Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung -ABS-) der Gemeinde Bischberg beschlossen. Die Satzung wird gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO bekanntgegeben.
Auf Grund des Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 642) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Bischberg folgende Satzung:
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung -ABS-) in der derzeit gültigen Fassung wird aufgehoben.
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bischberg, 19. März 2026
Gemeinde Bischberg