Der Gemeinderat von Bischberg hat in seiner Sitzung am 13. März 2025 die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Sachsenweg" mit gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne "Westlicher Ortsteil" und "Ziegelhüttenleithe", Gemeinde Bischberg, beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird verzichtet.
Die Änderung des Bebauungsplanes dient der innerörtlichen Nachverdichtung und schafft die baurechtlichen Voraussetzungen ein Wohnhaus auf einer ungenutzten Brachfläche zu errichten. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung betrifft die Flurnummern 412/6 und 412/86 (jeweils ganz) und eine Teilfläche der Flurnummer 452/9 (alle Gemarkung Bischberg), umfasst eine Fläche von 623 m² und wird wie folgt umgrenzt:
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| - | im Westen, Norden und Osten durch bestehende Bebauung |
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| - | im Süden durch den Untertriebweg |
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat von Bischberg hat in der Sitzung vom 13. März 2025 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Sachsenweg" mit gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne "Westlicher Ortsteil" und "Ziegelhüttenleithe" in der Fassung vom 13. März 2025 gebilligt.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, mit dem o. g. Bauleitplanentwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Da auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet wird, kann die Öffentlichkeit jedoch ab dieser Bekanntmachung im Mitteilungsblatt die Unterlagen im Internet unter https://www.bischberg.de/bauleitplanung oder während der allgemeinen Dienststunden im Rathauses der Gemeinde Bischberg, Schulstraße 16, 96120 Bischberg einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren, und sich zu den Planungen äußern (§ 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 13. März 2025 sind
im Internet veröffentlicht und auf der Homepage der Gemeinde Bischberg unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.bischberg.de/bauleitplanung
Es wird darauf hingewiesen, | |
| - | dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| - | dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können, |
| - | dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Bischberg, Schulstraße 16, 96120 Bischberg zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können. |
| - | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.