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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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8. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberge“, Gemeinde Bischberg, Landkreis Bamberg

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Bischberg hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberge" in Bischberg beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird verzichtet.

Die Änderung des Bebauungsplanes dient der innerörtlichen Nachverdichtung und schafft die baurechtlichen Voraussetzungen, ein Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten zu errichten.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung betrifft die Flurnummern 229 und 230/3 der Gemarkung Bischberg, umfasst eine Fläche von ca. 1.283 m² und wird von allen Seiten durch bebaute Grundstücke des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Weinberge" umschlossen.

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

 

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

2. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Bischberg hat in der Sitzung vom 19.03.2026 den Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberge" in der Fassung vom 19.03.2026 gebilligt.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, mit dem o. g. Bauleitplanentwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Da auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet wird, kann die Öffentlichkeit jedoch ab dieser Bekanntmachung im Mitteilungsblatt die Unterlagen im Internet unter https://www.bischberg.de/bauleitplanung/typen/26/laufende-planungsverfahren.html oder während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Bischberg, Schulstraße 16, 96120 Bischberg einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren, und sich zu den Planungen äußern (§ 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 19.03.2026 sind

vom 13. April 2026 bis einschließlich 13. Mai 2026

im Internet veröffentlicht und auf der Homepage der Gemeinde Bischberg unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.bischberg.de/bauleitplanung/typen/26/laufende-planungsverfahren.html

Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Es wird darauf hingewiesen,

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dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

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dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können,

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dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Bischberg, Schulstraße 16, 96120 Bischberg zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können.

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Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Bischberg
SG 12 Planen und Bauen