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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundsachen

Folgende Fundgegenstände wurden bei dem Fundbüro der Gemeinde Bischberg abgegeben und bisher nicht abgeholt:

Die Eigentümer werden aufgefordert, ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist bei der unterzeichneten Behörde geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefristen wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Sofern ein Eigentümer sein Recht an einer oder mehreren Fundsachen geltend machen möchte, ist dies zu folgenden Geschäftszeiten möglich:

Montag

07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag

07.30 Uhr - 12.00 Uhr

Bischberg, 27.03.2023