Die Verwaltung gibt gemäß Art. 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) den in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschluss bekannt, da die Gründe für die Geheimhaltung entfallen sind. Hinsichtlich einzelner Verfahrensauskünfte, wie Kosten, persönliche Daten usw. zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten, bleibt die Vertraulichkeit jedoch weiterhin gewahrt.
TOP 29) Gemeindliches Grundvermögen;
Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Flurnummer 43/4, Gemarkung Bischberg, an die Immobilien Bassanese GmbH