Der Landkreis Bamberg bekommt derzeit monatlich 100 schutzsuchende Menschen (Flüchtlinge) von der Regierung von Oberfranken zugewiesen. Das Landratsamt Bamberg ist verpflichtet, sie in Flüchtlingsunterkünften unterzubringen. Deswegen werden immer wieder leerstehende Immobilien zu Asylunterkünften umgewidmet. Es kommt somit vermehrt dazu, dass auch in unserer Gemeinde Asylbewerber eine vorübergehende Heimat finden. Vor der Belegung wird die baurechtliche Zulässigkeit, insbesondere der Brandschutz, geprüft.
Die kreisangehörigen Gemeinden haben bei der Einrichtung der dezentralen Unterkünfte mitzuwirken. Sie haben insbesondere geeignete Objekte zur Anmietung anzubieten. (§ 5 Abs. 3 Asyldurchführungsverordnung - DVAsyl).
Das Landratsamt hat sich zum Ziel gesetzt, dass sich alle Gemeinden im Landkreis an der Unterbringung beteiligen.
Gegenwärtig kommen im Landkreis Bamberg überwiegend Menschen aus Syrien, Georgien, Moldawien, der Ukraine und Russland an. Seitens des Landratsamts Bamberg wird bei der Verteilung Wert daraufgelegt, dass Familien zusammenbleiben, die Bestimmungen zur Unterbringung eingehalten werden und die Nahversorgung gegeben ist. Ebenso versucht man, eine Verkehrsanbindung zu den öffentlichen Stellen sicherzustellen.
Durch die dezentrale Unterbringung in freien Wohnhäusern soll vermieden werden, dass Turnhallen und andere öffentliche Gebäude, die der Bevölkerung zur Verfügung stehen sollen, belegt werden müssen.
Vor Ort sind wir auf die Offenheit und Hilfsbereitschaft für ein „Miteinander“ von Vermietern, Betreibern, Gemeinde, Landratsamt, unterstützende „Helfer“ und integrativen Angeboten der Vereine bzw. örtlichen Institutionen angewiesen. Nur miteinander kann eine gute Integration gelingen.
Wir hoffen daher weiterhin auf ein offenes Miteinander zum Wohle aller Beteiligten.