| Sitzungstag: | Donnerstag, 19. April 2025, 18:00 Uhr |
| Sitzungsort: | Sitzungssaal des Rathauses Bischberg |
Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr im Sitzungssaal und stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
TOP 39
Dorferneuerung Tütschengereuth;
Vorstellung der Planung für Ausbau des Schloßhof in Tütschengereuth
(Referent: Herr Dipl.-Ing. (FH) Peter Bittel)
Der Gemeinderat stimmt der Planung von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Peter Bittel zu.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, im Vorgriff auf die Straßenbaumaßnahme sämtliche Kanal- und Wasserleitungen, einschließlich der Anschlussleitungen, zu erneuern. Die Baumaßnahme soll unverzüglich nach Genehmigung der Entwurfsplanung durch das Amt für Ländliche Entwicklung ausgeschrieben und bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt eingestellt.
TOP 40
Haushalt 2025;
Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung einschließlich Anlagen
(Finanzplan, Haushaltsplan - WV FA TOP 2/2025)
a) Finanzplan
Der vorgelegte Entwurf des Finanzplans für die Jahre 2024-2028 zum Haushaltsplanentwurf vom 4. April 2025 und die ergänzenden Unterlagen dienen dem Gemeinderat Bischberg zur Kenntnis. Er wurde gemeinsam erörtert und wird als solcher zunächst gebilligt.
b) Haushaltssatzung
Der Vorbericht zum Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Bischberg dient zur Kenntnis; ebenso der Entwurf der Haushaltssatzung zum bereits verteilten Vorabdruck des Haushaltsplans vom 4. April 2025.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 sowie deren Anlagen.
TOP 41
Kommunales Ortsrecht;
Neuerlass der Friedhofssatzung
Der Gemeinderat Bischberg beschließt die vorliegende Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS) der Gemeinde Bischberg.
TOP 42
Kommunales Ortsrecht;
Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung
Der Gemeinderat Bischberg beschließt die vorliegende Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Bischberg.
TOP 43
Integriertes städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK);
Beschlussfassung über das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept als städtebauliches Leitbild
Der Gemeinderat Bischberg beschließt das im Entwurf vorliegende Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) sowie die darin enthaltenen Sanierungs- und Entwicklungsziele in der Fassung vom 19. März 2025.
Die Ziele des ISEK dienen als Leitlinie für die künftige städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Bischberg. Diese Ziele werden gemäß § 136 ff. BauGB bei den weiteren Schritten der Umsetzung in die Abwägung öffentlicher und privater Belange einbezogen.
TOP 44
Integriertes städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK);
Beschlussfassung über die Vorbereitung der Sanierung und den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für die Fortführung des Sanierungsgebiets "historischer Ortskern"
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), die Vorbereitung der Sanierung im aus dem Lageplan ersichtlichen Untersuchungsgebiet (Fläche ca. 28 ha, Lageplan ist Anlage des Beschlusses) mit der Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit gemäß § 136 BauGB einzuleiten.
TOP 45
Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erstellung eines Konzeptes zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement;
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Erstellung eines „Integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ an das Ingenieurbüro SPEKTER GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 9, 91074 Herzogenaurach entsprechend ihres Angebotes vom 19. März 2025 zur geprüften Angebotssumme von 76.973,96 EUR (brutto) zu vergeben.
Bei einer Förderung von 75 Prozent durch den Freistaat Bayern beträgt der Eigenanteil der Gemeinde Bischberg 19.243,49 EUR.
TOP 46
Wasserversorgung der Gemeinde Bischberg;
Vergabe von Ingenieurleistungen für die Planung der Aufhebung der Zonentrennung im Bereich Schul- und Tannenstraße
Der Gemeinderat beschließt, den Planungsauftrag gemäß dem Angebot vom 26. Februar 2025 in Höhe von 30.369,24 EUR (brutto) schrittweise an die Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen & Partner, Hainstraße 18a, 96047 Bamberg, zu vergeben.
Im ersten Schritt wird die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 vorgenommen, einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird anschließend dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Wird die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen, erfolgt nach der Bestätigung des Ergebnisses durch den Gemeinderat die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9.
TOP 47
Wasserversorgung der Gemeinde Bischberg;
Rückbau der alten Brunnen I bis III, Vergabe der Tiefbauarbeiten
Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch dienten dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an die mindestnehmende Firma Osel Bohr GmbH, Am Börstig 4,96052 Bamberg zum geprüften Nebenangebot NR. 25_078.1_B vom 20. März 2025 in Höhe von 420.232,38 EUR (brutto) zu vergeben.
TOP 48
Öffentliche Festlichkeiten und Vergnügungen;
Beschluss über die Durchführung der Kirchweih 2025 in Bischberg und die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bischberg (WV GR TOP 11/2024)
Der Gemeinderat beschließt, eine freiwillige Vereinsförderung des Ortskulturrings Bischberg 1973 e.V. für die Durchführung des Festzelts bei der Bischberger Vereins-Kerwa 2025 in Höhe von 10.000,00 EUR aus Mitteln der freiwilligen Vereinsförderung gemäß Art. 57 GO i.V. mit GR-Beschluss TOP 84/2022 zu gewähren.
Der Zuschuss dient der Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements der Vereine und der Sicherstellung der Durchführung der Veranstaltung, die einen bedeutenden Beitrag zum sozialen und kulturellen Zusammenhalt der Gemeinde leistet. Die Förderung wird gewährt, um die organisatorischen Herausforderungen, einschließlich der Finanzierung von Vorleistungen (Kautionen, Versicherungen, Werbung und Wareneinkäufe), zu bewältigen. Dieser Beitrag wird dazu beitragen, die kontinuierliche Durchführung der Kirchweih als traditionelles Fest und kulturelles Ereignis der Gemeinde zu sichern.
Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass ein möglicher Gewinn des Festzeltbetriebs an die beteiligten Vereine in Form einer Zuschussauszahlung zurückgegeben wird. Der OKR kann jedoch den eigenen Gewinnanteil sowie eine Rücklage für die abzuführenden Steuern oder für zukünftige Kirchweihveranstaltungen einbehalten.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, rückwirkend für das Jahr 2024 allen anderen Vereinen, die im Rahmen der Kirchweihveranstaltungen in den Gemeindeteilen Trosdorf, Tütschengereuth sowie dem Ortsteil Weipelsdorf tätig sind, einen Zuschuss zu gewähren. Dieser Zuschuss soll die Kosten für öffentlich-rechtliche Genehmigungen sowie die Übernahme der gemeindlichen entstehenden Stromkosten und Verbrauchsgebühren abdecken, soweit diese im Rahmen der Veranstaltung tatsächlich anfallen.
TOP 49
Liegenschaftsverwaltung;
Umsetzung der Maßnahme Sanierung des Pausenhofs im Rahmen der Teilsanierung der Mittelschule Bischberg
Der Gemeinderat beschließt, die Sanierung und den Umbau des Pausenhofs mit Außenanlagen der Mittelschule Bischberg gemäß dem Förderantrag vom 5. Februar 2025 umzusetzen. Die Verwaltung wird mit der Anpassung des Finanzierungsplans und dem Abschluss der Maßnahmenvereinbarung mit der Regierung von Oberfranken beauftragt.
Nach Freigabe des vorzeitigen Baubeginns wird ein weiterer Ingenieurvertrag für die Leistungsphasen 5-9 stufenweise an das Planungsbüro SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH vergeben.
Allen Beschlüssen wurde mehrheitlich zugestimmt. Die in der Sitzung gefassten Beschlüsse zum Erlass der Satzungen bzw. Bekanntmachungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gesondert im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts der Gemeinde Bischberg zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
Ende der Sitzung war um 20:42 Uhr
Bischberg, 11. April 2025
Gemeinde Bischberg
SG 10 Zentrales