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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung – Genehmigungsfreiheit von Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken

Mit der Zweiten Novellierung der Bayerischen Bauordnung wurde der Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBO angepasst.

Wichtig: Anzeigepflicht bei genehmigungsfreien Dachgeschossausbauten

Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken – inklusive der Errichtung von Dachgauben – sind unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Dennoch gilt:

Der geplante Ausbau muss der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor Baubeginn schriftlich angezeigt werden.

Auch die beabsichtigte Nutzung des neuen Wohnraums ist nochmals zwei Wochen vor Nutzungsbeginn mitzuteilen.

Diese Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben und dient Ihrer eigenen Absicherung. Sie ermöglicht der Gemeinde eine rechtzeitige Prüfung, ob z. B. andere Vorschriften (etwa Brandschutz, Abstandsfläche, Planungsrecht etc) betroffen sind.

Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht kann rechtliche Konsequenzen haben, z. B.:

  • einen Baustopp,
  • eine Rückbauanordnung bei Verstößen gegen andere Vorschriften,
  • oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, bedeutet das nicht, dass ganz auf formale Schritte verzichtet werden kann. Bitte halten Sie daher unbedingt die Anzeigeverpflichtungen ein.

Wir bitten alle Bauherren, diese Regelungen im eigenen Interesse zu beachten.

Bei Fragen oder zur Meldung Ihrer Baumaßnahme wenden Sie sich bitte an: 0951 / 96638-22 oder bauamt@bischberg.de

Gemeinde Bischberg
SG 12 Planen/Bauen