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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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- Vorlage für Mitteilungsblatt - Anordnung

gemäß §§ 44 und 45 zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die unterfertigte Behörde erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO in Verbindung mit Art. 1 und 2 des Gesetzes zum Vollzug der StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Bischberg - GT Tütschengereuth

Folgende Straßen werden als „Zone-30-Gebiet“ ausgewiesen:

Kirchstraße, Kirschäckerstraße, Holunderweg, Pater-Kürzinger-Straße, Schwedenäcker, Pater-Fröschl-Straße, Kaulberg, Sandstraße, Schloßhof, Im Weingarten, Zollnerhof und Weiherer Straße.

Hier gilt die „Rechts-vor-Links“-Regel!

Zeichen 274.1-40 (Beginn/Ende Zone-30-Gebiet) wird aufgestellt in der Kirchstraße/Ecke Tütschengereuther Hauptstraße, im Zollnerhof/Ecke Tütschengereuther Hauptstraße und im Kaulberg (von Viereth-Trunstadt kommend nach der Ortstafel).

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Bischberg, 05.05.2023
Gemeinde Bischberg
-Örtliche Straßenverkehrsbehörde-