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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus der Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Gemeinderates (2020-2026)

Sitzungstag:

Donnerstag, 23. April 2026, 18:00 Uhr

Sitzungsort:

Sitzungssaal des Rathauses Bischberg

Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr im Sitzungssaal und stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

TOP 30

Kommunale Finanzwirtschaft - Haushalt 2026; Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung einschließlich Anlagen (Finanzplan, Haushaltsplan, Stellenplan - WV HuF TOP 1/2026)

a) Finanzplan

Der vorgelegte Entwurf des Finanzplans für die Jahre 2025 bis 2029 zum Haushaltsplanentwurf vom 16. April 2026 sowie die ergänzenden Unterlagen dienen dem Gemeinderat Bischberg zur Kenntnisnahme.

Der Entwurf wurde gemeinsam erörtert und wird in der vorliegenden Form zunächst gebilligt.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

b) Haushaltssatzung

Der Vorbericht zum Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Bischberg sowie der Entwurf der Haushaltssatzung zum bereits verteilten Vorabdruck des Haushaltsplans vom 16. April 2026 dienen dem Gemeinderat Bischberg zur Kenntnisnahme.

Der Gemeinderat Bischberg beschließt den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich aller Anlagen. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 31

Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg; Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans; Behandlung der im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen zur Kenntnis und hat hier im Einzelfall die vorgeschlagenen Abwägungen beschlossen.

TOP 32

Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg; Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans; Behandlung der im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

B) Abwägungstabelle

Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, entsprechend der Abwägungstabelle.

Die dem Entwurf der Niederschrift beigefügte Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 33

Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg; Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans; Beschluss zur Herausnahme der Änderungsbereiche 1f (Bischberg), 3b (Tütschengereuth) und 3f (Tütschengereuth)

Der Gemeinderat Bischberg beschließt, die Änderungsbereiche 1f, 3b und 3f aus dem Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans herauszunehmen, da kein Interesse an der Änderung mehr besteht bzw. eine städtebauliche Vereinbarung zur Bauverpflichtung mit den Eigentümern nicht zustande kommt.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 34

Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg; Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans; Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat Bischberg stellt die Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom 23. April 2026 mit den unter TOP 33 beschlossenen Änderungen fest. Der Fortschreibung des Flächennutzungsplans sind gemäß § 5 Abs. 5 BauGB eine Begründung sowie ein Umweltbericht in der Fassung vom 23. April 2026 beigefügt.

Grundlage der Feststellung bildet die durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat geprüft und untereinander sowie gegeneinander gerecht abgewogen.

Die Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans umfasst alle im Verfahren verbliebenen Änderungsbereiche; die Änderungsbereiche 1f, 3b und 3f sind nicht Bestandteil der Feststellung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen sowie die Genehmigung gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 35

Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg; 1. Änderung des Bebauungsplans Tolläcker im Geltungsbereich der Flurnummern 190/49, 190/50, 190/51 und Teilflächen aus der Flurnummer 141, 142 und 143, Gemarkung Trosdorf; Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

1. Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Tolläcker“ in Trosdorf mit integriertem Grünordnungsplan.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung und -erweiterung umfasst die Flurnummern 190/49, 190/50 und 190/51 (jeweils vollständig) sowie Teilflächen der Flurnummern 141, 142 und 143 (alle Gemarkung Trosdorf). Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3.877 m² und wird wie folgt begrenzt:

-

im Nordosten und Osten durch landwirtschaftliche Flächen,

-

im Nordwesten, Westen und Süden durch bestehende Bebauung.

-  näheres siehe gesonderte Bekanntmachung -

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

2. Billigungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg billigt den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Tolläcker“ in Trosdorf mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 23. April 2026.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

3. Auslegungsbeschluss zur Durchführung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt, mit dem o. g. Bauleitplanentwurf die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB an der Planaufstellung zu beteiligen.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 36

Liegenschaftsverwaltung - Mittelschule Bischberg; 

Übertragung der Vergabeentscheidung „Metallbauarbeiten - Vordach, Sichtschutz und Geländer“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Vergabe der Metallbauarbeiten im Zuge der Pausenhofsanierung der Mittelschule Bischberg nach Durchführung der beschränkten Ausschreibung eigenständig vorzunehmen. Die Ermächtigung umfasst die Auftragserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, der Vergaberichtlinien sowie unter Beachtung der Kostenberechnung vom 9. März 2026. Der Zuschlag ist an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Der Gemeinderat ist über die Vergabeentscheidung in der darauffolgenden Sitzung zu informieren. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 37

Liegenschaftsverwaltung - Fischerei 23; Übertragung der Vergabeentscheidung „Fassadensanierung inkl. Fachwerk“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Vergabe des Auftrags für die Fassadengestaltung nach Durchführung der beschränkten Ausschreibung eigenständig vorzunehmen. Die Ermächtigung umfasst die Auftragserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, der Vergaberichtlinien sowie unter Beachtung der Kostenberechnung vom 31. März 2026.

Der Zuschlag ist an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt.

Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0

GR Tobias Knoblach kurzzeitig abwesend.

TOP 38

Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Bestätigung des gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Tütschengereuth

Der Gemeinderat Bischberg bestätigt die Wahl von Herrn Markus Schütz, wohnhaft in 96120 Bischberg, GT Tütschengereuth, Holunderweg 6, zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Tütschengereuth und stimmt dieser im Benehmen mit dem Kreisbrandrat gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des BayFwG in Verbindung mit § 3 der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Bischberg zu. Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch wird beauftragt, das Bestätigungsschreiben der Gemeinde Bischberg auszufertigen und zu überreichen.

Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0

TOP 39

Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Bestätigung des gewählten Kommandantenstellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Tütschengereuth

Kreisbrandrat gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG sowie § 3 der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Bischberg die Wahl von Herrn Johannes Lurz, wohnhaft in 96120 Bischberg, Gemeindeteil Tütschengereuth, Obere Straße 21, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Tütschengereuth. Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch wird beauftragt, das entsprechende Bestätigungsschreiben der Gemeinde Bischberg auszufertigen und zu überreichen.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

GRin Carola Gerhardt und GR Christian Schneider kurzzeitig abwesend.

TOP 40

Kommunalrecht; Verabschiedung und Ehrung der ausscheidenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

In der heutigen Sitzung werden die scheidenden Gemeinderatsmitglieder der Legislaturperiode 2020 bis 2026 durch den Ersten Bürgermeister Michael Dütsch und dem Gemeinderat verabschiedet. Besonderer Dank und Anerkennung gelten all jenen Gemeinderatsmitgliedern, die sich über viele Jahre hinweg mit großem Engagement, Verantwortungsbewusstsein und persönlichem Einsatz für die Belange der Gemeinde Bischberg eingesetzt haben. Sie haben durch ihre Arbeit die Entwicklung unserer Gemeinde maßgeblich mitgestaltet und wichtige Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger getroffen. Insbesondere wird den langjährig tätigen Mitgliedern des Gemeinderats ausdrücklicher Respekt ausgesprochen. Besonders der Einsatz, derjenigen der über mehrere Wahlperioden hinweg geht, verdient eine besondere Würdigung. Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch spricht allen ausscheidenden Gemeinderatsmitgliedern ihren herzlichen Dank für die geleistete Arbeit sowie für die stets konstruktive Zusammenarbeit aus und wünscht für die Zukunft alles Gute.

Ausscheidende Gemeinderatsmitglieder:

-

Alfred Kröner (1996-2026)

-

Theodor Schnörer (2008-2026)

-

Stefan Mützel (2008-2026)

-

Raimund Meister (2008-2026, zuvor 1997-2002)

-

Stefan Kröner (2014-2026)

-

Carola Gerhard (2014-2026)

-

Margriet Kalb (2020-2026, zuvor 2008-2012)

-

Georg Schmitt (2020-2026)

-

Markus Schülein (2020-2026)

Ergänzend zur Dank- und Anerkennungsurkunde wird ein Geschenkkorb überreicht. Dieser enthält unter anderem einen Gutschein der örtlichen Gastronomiebetriebe (Landgasthof Hümmer, Brauerei Sonne, Gasthaus Wachter und Gasthaus Brehm) entsprechend der zeitlichen Zugehörigkeit zum Gemeinderat der Gemeinde Bischberg.

TOP 41

Mitteilungen und Verschiedenes

Die Sitzung endet um 21:00 Uhr.

Über Beschlüsse aus der Sitzung, die Änderungen bei einzelnen Sachverhalten bewirken, informiert die Verwaltung im Zuge der Umsetzung die Beteiligten gesondert.

Bischberg, 24. April 2026

Gemeinde Bischberg
SG 10 Zentrales